Frage an Heinz Paula von Greg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hier bei Abgeordnetenwatch schreiben Sie am 29.11.07 Zitat:
Die Sorgen und Empfehlungen der Bürger sind in diesem Gesetzgebungsprozess ernst genommen worden und auch in die Gestaltung der Gesetzesnovelle eingeflossen. Zitat Ende
Sehr geehrter Herr Paula,
welche Empfehlungen der Bürger sind den in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen? Bei einer Expertenanhöhrung wo alle geladenen Experten bis auf einen die Vorratsdatenspeicherung für Blödsinn hielten, ist in den Gesetzgebungsprozess ja auch nichts hineingeflossen, sonst gäbe es die Vorratsdatenspeicherung nicht. Siehe http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_239/01.html
Interessant ist auch, dass dieses Thema in den öffentlichen Medien immer schön ausgeklammert oder klein gehalten wurde. Wenn ich im Bekanntenkreis aufzähle, was in den vergangenen 5 Jahren alles an diverse Überwachungsgesetze beschlossen wurden, ist das Entsetzen groß. Ich will mal behaupten, dass 7/8 der Bevölkerung von der Tragweite der jüngst beschlossenen Überwachungsgesetze nichts überblickt.
Wer sind die Bürger? Etwa Lobbyverbände der Sicherheits-, Film- und Musikindustrie? Deren Sorgen und Empfehlungen scheinen mir in der Politik besonders ernst genommen worden zu sein.
Sehr geehrter Herr Berdet,
in dem Online-Artikel, den Sie erwähnen, äußern sich sowohl Kriminalhauptkomissar Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt als auch der Richter am Bundesgerichtshof Jürgen-Peter Graf durchaus positiv zur Vorratsdatenspeicherung.
Welchem Urteil ist in dieser Angelegenheit mehr Glauben zu schenken? Den Vertretern der Medien und der Mobilfunkkonzerne (deren Argumente ich natürlich respektiere, wenn auch nicht teile) oder den Repräsentanten der Kriminalpolizei und der Judikative?
Meines Erachtens gilt es in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus (die spätestens seit den Attentaten von Madrid und den Beinahe-Attentaten von London, Düsseldorf etc. harte Realität ist) den Fachleuten auf dem Gebiet der Sicherheit Gehör zu schenken und nach Wegen zu suchen, um die Ermittlungen – und vor allem auch die Überführung von Mittätern oder Mitgliedern in einem Netzwerk - im Fall einer Bedrohung zu erleichtern.
Natürlich werden die Sorgen der Bürger ernst genommen. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft nur die Verbindungsdaten der Kommunikationen, nicht deren Inhalte. Vorraussetzung für eine wirkliche Überwachung ist nach wie vor der Verdacht oder das Vorliegen einer schweren Straftat sowie eine richterliche Anordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Paula