Frage an Heiner Schönecke von Olaf B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Schönecke,
das Land Niedersachsen will die Mietpreisbremse u.a. für die Stadt Buchholz i.d.N. aufheben. Die Basis der Analyse ist eine Studie der N-Bank zur Mietentwicklung in Niedersachsen "Analyse zur Festlegung der Gebietskulisse für eine Mietbegrenzungsverordnung in Niedersachsen".
Derzeit läuft die Verbandsbeteiligung zum Entwurf der Neufassung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Laut verschiedener Mietspiegel liegt die durchschnittliche Mietbelastung in Buchholz zwischen 9,58 Euro und 10,37 Euro. Anders als die Studie der N-Bank erklärt, verfügt Buchholz nur über einen geringen Leerstand, der tatsächlich auch auf dem Wohnungsmarkt verfügbar ist. Die Zahl der Menschen, die auf der Warteliste für eine Sozialwohnung sind, liegt bei über 1000 Menschen bei ca. 39.000 Einwohnern.
Meine Frage:
Können Sie sich dafür einsetzen, dass die Kriterien für die Auswahl der Orte, an denen zukünftig die Mietpreisbremse gilt, erneut dahingehend überarbeitet wird, dass Metropolregionen gesondert betrachtet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Blohm
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Aufhebung der Mietpreisbremse für die Stadt Buchholz.
Ich werde Ihre Anmerkungen mit den zuständigen wissenschaftlichen Referenten der CDU-Landtagsfraktion besprechen und darum bitten, dass in den Gremien darüber diskutiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Schönecke