Frage an Heiner Schönecke von Martin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schönecke,
zum Jahreswechsel 2016/2017 verkündete Frau Merkel einen nationalen Kraftakt zur Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Personen aus Deutschland.
Gemessen an der Zuwanderung stagnieren diese Zahl auf niedrigem Niveau. In Niedersachsen scheitern selbst die angeordneten Abschiebungen überdurchschnittlich oft aus verschiedenen Gründen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Drei-von-vier-Abschiebungen-scheitern,abschiebung866.html
Eine Vielzahl der Abgeschobenen reisen nach der Abschiebung wieder nach Deutschland ein.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article177599420/Deutsche-Grenze-Jeden-Monat-reisen-100-schon-abgeschobene-Migranten-wieder-ein.html
Subsidiär geschützte Flüchtlinge müssten nachdem der Bürger/-Krieg in ihrer Heimat beendet ist, wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Sowohl im Irak, als auch in weiten Teilen Syriens sind die Kampfhandlungen beendet. Die von Daesh besetzte Fläche beschränkt sich auf wenige km².
https://www.welt.de/politik/ausland/article185676952/Bei-Maas-Besuch-Irak-ruft-Fluechtlinge-zur-Rueckkehr-aus-Deutschland-auf.html
https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-is-117.html
Trotzdem wurde meines Wissens noch kein subsidiär Geschützter aufgefordert Deutschland in Richtung seiner Heimat wieder zu verlassen.
Welche Maßnahmen werden künftig auf landespolitischer Ebene ergriffen, um die Abschiebungszahlen zu erhöhen, und die angeordneten Abschiebungen auch umzusetzen?
Wie soll künftig verhindert werden, dass die Abgeschobenen wieder nach Deutschland einreisen?
Wann werden die subsidiär Geschützten Deutschland wieder verlassen?
Wenn das geltende Recht des subsidiären Schutzes nicht umgesetzt wird, stellt sich die Frage, warum leisten wir uns teure Asylverfahren, wenn in letzter Konsequenz sowieso jeder in Deutschland bleibt?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Anwort.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen die ich im Folgenden gerne beantworten möchte.
Zu Frage 1:
Die CDU bekennt sich zum Recht auf Asyl. Wir helfen Menschen, die vor Kriegen, Bürgerkrieg oder Vertreibungen aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie müssen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in Deutschland und in Niedersachsen eine neue Heimat zu finden.
Damit aber dieses Recht auch in Zukunft gewährt werden kann muss klar sein, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl bekommen, unser Land auch wieder verlassen müssen. Das Asylrecht ist ein individuelles Schutzrecht und kein Ersatzeinwanderungsrecht.
Im Werkstattgespräch der CDU auf Bundesebene zur Migrationspolitik sind eine Reihe von Maßnahmen identifiziert worden, die helfen werden, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, das Land auch verlassen müssen. Hier sind zunächst die „AnKER-Zentren“ zu nennen, die inzwischen beispielsweise in Bayern zu einer deutlichen Steigerung der Rückkehrerquote geführt hat. In Niedersachsen haben wir bereits im vergangenen Jahr ein entsprechendes Konzept vorgelegt.
Wer keine Bleiberechtsperspektive hat, verbleibt in einer zentralen Einrichtung des Landes, durchläuft hier das Asylverfahren und wird aus dieser Einrichtung heraus auch abgeschoben, soweit keine Ausreisebereitschaft erkennbar ist. Sollte die Gefahr des Untertauchens bestehen, kann Abschiebhaft angeordnet werden.
Wer eine Bleibeperspektive hat, wird nach einer Registrierung und Potentialanalyse aus der zentralen Einrichtung auf die Kommune verteilt. Die Kommune übernimmt stärker die Steuerung der Integrationsmaßnahmen. Ein Integrationsvertrag mit einem individuellen Förderanspruch aber auch mit einer Teilnahmeverpflichtung wird zwischen der Kommune und dem Zugewanderten zur Regel.
Was „alte“ Asylverfahren angeht unterstützen Land und Bund zukünftig die Kommunen stärker bei den Asylverfahren: Herkunftsbestimmung, Beschaffung von Passersatzpapieren. Übernahme der Verantwortung bei Problemländern (Georgien, Maghreb-Staaten). Vorsätzlich falsche Angaben müssen zukünftig zwingend zur Beendigung des Asylverfahrens führen und deutlicher als bisher strafbewährt sein.
Bei der Rückführung von „Altfällen“ muss das Land zunächst die Regelungen anpassen, die es selbst bestimmen und regeln kann. Zu nennen sind hier der Rückführungserlass und die Härtefallkommissionsverordnung. Wünschenswert wäre überdies eine zentrale Steuerung der Abschiebung auf Bund-Länderebene und ein verstärkter Einsatz von Charterflügen, damit nicht so viele Abschiebungen „auf den letzten Metern scheitern.
All dies müssen wir Stück für Stück, aber konsequent angehen. Die CDU in Niedersachsen ist dazu bereit und wir werden nicht nachlassen, in diesem wichtigen Thema auch mit unserem Koalitionspartner im Gespräch zu bleiben und die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln.
Zu Fragen 2 & 3
Hier möchte ich auf die Zuständigkeit des Bundes verweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage hinreichend ausführlich beantwortet habe und verbleide,
mit freundlichen Grüßen
Heiner Schönecke