Frage an Heiner Schönecke von Uwe M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Moin, Herr Schönecke,
Die Auswahl der Kriterien ist nicht optimal daher weiß ich nicht, ob der Begriff Arbeit oder Soziales besser gewesen wäre.
Frage: Warum muß in Deutschland ein Mensch/in, der/die 45 Jahre und mehr gearbeitet hat, mit 44% seines/ihres letzten Nettolohnes (den er/sie auch noch versteuern muß) in Rente, während Abgeordnete und Minister aus Bund und Ländern nach zwei Legislaturperioden mit vollen Bezügen in den Ruhestand gehen?
Gruß
U. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage die ich im Folgenden gerne beantworte.
Ihre Aussage, dass Abgeordnete und Minister nach 8/10 Jahren unter vollen Bezügen in den Ruhestand gehen können trifft nicht zu.
Im niedersächsischen Abgeordnetengesetz ist unter §20 die Höhe der Altersentschädigung klar geregelt.
"Die Altersentschädigung beträgt für jedes Jahr der Mandatszeit 2,5% der Grundentschädigung nach §6, die zurzeit der Auszahlung der Altersentschädigung gewährt wird. Insgesamt jedoch höchstens 71,75%."
Sie müssten also fast 30 Jahre im Niedersächsischen Landtag arbeiten um den Höchstsatz zu erreichen. Diese Altersentschädigung ist zu versteuern, mit einem Einkommenssatz der sich dann natürlich auf das Gesamteinkommen bezieht. Dem Abgeordneten steht diese Altersentschädigung ab dem vollendeten 65 Lebensjahr zu.
Die Besoldung der Minister ist im Niedersächsischen Ministergesetz geregelt.
§9
(1) Die Mitglieder der Landesregierung erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das Amtsverhältnis beginnt, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis endet, monatlich folgende Amtsbezüge:
1. ein Amtsgehalt, und zwar
der Ministerpräsident in Höhe des um 27,4 vom Hundert,
die Minister in Höhe des um 12,86 vom Hundert
erhöhten Grundgehalts der Besoldungsgruppe 10 der Besoldungsordnung B des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes,
zuzüglich des für diese Besoldungsgruppe geltenden Familienzuschlages,
2. eine Dienstaufwandsentschädigung, und zwar
der Ministerpräsident in Höhe von 750 Euro,
die Minister in Höhe von 500 Euro,
3. bei getrennter Haushaltsführung eine Entschädigung von 250 Euro.
(2) Die Amtsbezüge werden im Voraus gezahlt. Für denselben Zeitraum werden Amtsbezüge nur einmal gewährt. Sind die Amtsbezüge nicht gleich hoch, so sind die höheren Amtsbezüge zu zahlen.
(3) Die Mitglieder der Landesregierung sowie Versorgungsempfänger im Sinne des § 11 Abs. 1 erhalten Beihilfen entsprechend den für Landesbeamte geltenden Bestimmungen.
(4) § 52 des Niedersächsischen Beamtengesetzes gilt entsprechend.
§ 12
(1) Ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld.
(2) Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Landesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.
(3) Als Übergangsgeld wird gewährt
1. für die ersten drei Monate das Amtsgehalt in voller Höhe,
2. für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte des Amtsgehalts.
§ 13
(1) Ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Landesregierung mindestens drei Jahre angehört hat.
(2) Das Ruhegehalt beträgt nach einer Amtszeit von
1. drei Jahren 19,13 vom Hundert,
2. vier Jahren 23,44 vom Hundert,
3. fünf Jahren 27,74 vom Hundert
des Amtsgehalts. Danach steigt es mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,39167 vom Hundert des Amtsgehalts bis zum Höchstsatz von 71,75 vom Hundert.
(3) Der Anspruch auf Ruhegehalt ruht bei einer Amtszeit von bis zu acht Jahren bis zum Beginn des Monats, in dem das ehemalige Mitglied der Landesregierung das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Am Beispiel des Landwirtschaftsministers Meyer (Grüne) wären das zurzeit ca. 168.000 Euro pro Jahr / plus evtl. Zulagen für die persönliche Situation. Sollte er ab dem 15. Oktober aus der Landesregierung ausscheiden, stünden Ihm ab dem 60. Lebensjahr ca. 3.500 Euro zu versteuernde Rente pro Monat zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Schönecke