Frage an Heike Hofmann von Ellen S. bezüglich Senioren
Guten Tag Frau Hofmann.
Zum Thema Armut im Alter.
Bezahlbare Wohnungen auch für Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind.
Was werden Sie tun, bzw. wie werden Sie sich einsetzen, dass der Mietanteil bei den Leistungen auf Grundsicherung endlich auf Mietspiegelniveau bzw. auf die ortsübliche Mieten angepasst wird?
Über eine positive Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
E. S.
Sehr geehrte Frau Simon,
es gibt bei der Grundsicherung im Alter (wie im übrigen auch bei der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII) keinen festen Anteil für die Miete. Das variiert von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde, hängt immer davon ab, was als „angemessene“ Mietkosten gilt.
Ein Beispiel, um es verständlich zu machen (das ist kein reales Beispiel!)
Person A (alleinstehend) zahlt in München für eine 40 qm Wohnung 800 € kalt. Die werden auch berücksichtigt, weil München eben so teuer ist und 40 qm für eine alleinstehende Person angemessen sind.
Person B (auch alleinstehend) zahlt in Modautal für eine 100 qm Wohnung 800 kalt. Die werden nicht berücksichtigt, weil die Wohnung viel zu groß für eine alleinstehende Person ist. Da muss sich Person B etwas kleineres, von der Größe und dem Preis her angemessenes suchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre Heike Hofmann, MdL