Frage an Heike Hofmann von Rüdiger G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hofmann,
nach den Anschlägen von Paris und Brüssel ist offensichtlich das Radikale Islamisten Europa ins Visier genommen haben.
Als besonders gefährlich gelten IS Rückkehrer aus den Kampfgebieten
in Syrien und dem Irak.
Meine Fragen dazu sind:
Wie viele dieser Gefährder leben in Hessen.
Gibt es die Möglichkeit Personen aus dieser Gruppe in Sicherungsverwahrung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung ) zu nehmen?
Sehr geehrter Herr Gruhle,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bundesweit gibt es 400 Gefährder. Davon leben 200 in Deutschland, 68
befinden sich in Haft.
Die Anordnung von Sicherungsverwahrung ist nur in den Grenzen der §§ 66,
66a, 66b, 66c StGB möglich.
Für den Fall Ihres Interesses können Sie meine Pressemitteilung zur
Verwendung der Elektronischen Fußfessel bei Gefährdern hier nachlesen:
http://www.heikehofmann.net/meldungen/32898/209393/Heike-Hofmann-SPD-Justizministerin-lernt-nicht-aus-Pannen-bei-der-Ueberwachung-durch-elektronische-Fuszfesseln.html
Mit freundlichen Grüßen
Heike Hofmann