Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.
Aktuell liegt ein Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, den die Ampel-Koalition nach der Sommerpause im Bundestag beraten will. Auch in diese Beratungen werden wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion konstruktiv einbringen und, falls notwendig, Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Als Oppositionsfraktion werden wir auch in Zukunft alles daransetzen, die Gesetze der Ampel-Regierung kritisch zu hinterfragen und zu prüfen.
Ein Normenkontrollverfahren durch das Bundesverfassungsgericht zielt auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ab.
Statt auf die vielfältigen Bedenken u einzugehen, hat die Ampel mit dem Gesetz eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt.
Eine negative Beeinflussung der finanziellen Förderung von Frauenhäusern durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ist in der Tat leider nicht auszuschließen.