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Heike Brehmer
CDU
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Frage von Franziska K. •

Sehr geehrte Frau Brehmer, wie wird die CDU bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes verfahren, wenn sie in der nächsten Legislaturperiode Regierungspartei sein sollte?

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CDU

Sehr geehrte Frau K.,

in Beantwortung ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass unsere CDU/CSU-Bundestagfraktion bereits heute in der Opposition die Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes verlangt. Dafür haben wir am 14.05.2024 einen Antrag vorgelegt (Drs. 20/11429), in dem wir die Bundesregierung auffordern, die gravierenden Sicherheitslücken im Gesetz zu schließen.

Das Gesetz, welches am 1. November 2024 in Kraft treten soll, weist erhebliche Sicherheitslücken auf, die von der Ampel-Regierung billigend in Kauf genommen werden und die ich im Folgenden erläutern möchte: Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Regierungsentwurf umfangreiche Übermittlungsvorschriften von Meldebehörden an Sicherheitsbehörden vorgesehen (§ 13 Absatz 5 SBGG). In der parlamentarischen Beratung des Gesetzes wurde diese Vorschrift jedoch wieder gestrichen.

In Folge dieser Streichung könnte nun jeder – auch Straftäter und Gefährder – voraussetzungslos ab dem 1. November 2024 seine Identität legal ändern kann, ohne dass die Sicherheitsbehörden hiervon erfahren. International zur Fahndung ausgeschriebene Personen würden nach einer Identitätsänderung bei Grenzkontrollen nicht auffallen und auch Ausländer könnten auf diesem Weg ohne Wissen der Ausländerbehörden eine neue Identität zulegen, da infolge der Streichung des § 13 Abs. 5 SBGG Personenstandsänderungen nicht an das Ausländerzentralregister und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übermittelt werden würden. 

Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf, das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag in Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nachzubessern. Weiterhin fordern wir, dass Regelungen etabliert werden, um Identitäten insbesondere für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar zu gestalten. Darüber hinaus fordern wir ein Regelungswerk zu schaffen, das es erlaubt, Ausländern auch nach einer Namensänderung ihre bisherige ausländerrechtliche Historie zuzuordnen.

Es kann nicht sein, dass ein solches Gesetz derartige Folgeprobleme nach sich zieht und der Gesellschaft, den Kommunen, Ländern und Sportvereinen die Problemlösung dafür überlassen wird. Als Oppositionsfraktion werden wir deshalb auch in Zukunft weiterhin alles daransetzen, die Gesetze der Ampel-Regierung kritisch zu hinterfragen und zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

 

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