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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Christian B. •

Worauf stützen Sie Ihr positives Urteil über die Wirkung der einrichtungsbezogenenen Impfpflicht?

Sehr geehrte Frau Baehrens,

auf welche Daten stützen Sie Ihre Aussage, dass die einrichtungsbezogenene Impfpflicht eine „sachgerechte und wichtige Maßnahme“ war, „um die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft zu schützen“? (https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Verstoesse-gegen-Corona-Impfpflicht-kaum-geahndet--435600.html )

Bitte differenzieren Sie dabei nach
- Verringerung der Ansteckungsgefahr für die Patienten und Betreuten
- Verfügbarkeit des Pflegepersonals (Gesamttage der Arbeitsunfähigkeit bei Geimpften/ unvollst. Geimpften/ Ungeimpften, evtl. aufgeteilt in Altersklassen)

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ich Ihnen gerne beantworte. Bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es vor allem darum, besonders gefährdete vulnerable Menschen zu schützen und eine verlässliche Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Insbesondere hochbetagte, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Krankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere oder auch tödliche COVID-19 Krankheitsverläufe. Informationen hierzu können Sie im epidemiologischen Steckbrief und epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts nachlesen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestätigt (BVerfG, Beschluss Erster Senat vom 27.04.2022, 1 BvR2649/21). Auch wurde bestätigt, dass wir mit ihrer Einführung unserer Verantwortung nachgekommen sind, den Schutz besonders gefährdeter Personen so gut es geht zu gewährleisten. Daten aus Studien haben gezeigt, dass die COVID-19-Impfung eine Virustransmission in erheblichem Maß reduziert. Informationen hierzu können Sie auf den Seiten des RKI nachlesen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/19/Art_01.html

Inzwischen ist bekannt, dass auch bei der vorherrschenden Omikron-Variante eine vollständige COVID-19 Schutzimpfung und Auffrischimpfungen die geimpfte Person immer noch sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützen, jedoch die Weitergabe des Virus an andere Personen nicht ausgeschlossen werden kann. In verschiedenen Studien wurde aber gezeigt, dass auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante eine Impfung die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Neben dem Schutz vor Übertragung und Ansteckung ging es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor allem auch um die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die einen intensiven und engen Kontakt zu Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen haben, weiterhin eine besondere Verantwortung zu. Denn aus meiner Sicht müssen Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf auch weiterhin bestmöglich geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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