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Heike Baehrens
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Frage von Eric C. •

Wie wird sichergestellt, dass wie von BM Prof Lauterbach versprochen nur der halbe zusätzliche Zusatzbeitrag bei den Betriebsrrentnern anfällt?

Sehr geehrte Frau Baehrens, BM Prof. Lauterbach hat heute in der PKversprochen, dass Versicherte nur die Hälfte des erhöhten Zusatzbeitrages zahlen müssen. Wer übernimmt die andere Hälfte für Betriebsrentner? Bitte verweisen Sie nicht auf Freibeiträge, die bei vielen Jahren Arbeit ausgeschöpft sind und bei nicht abwählbaren Einmalzahlungen und Verbeitragung über 120 Monaten auch hier keine keine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Eric C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbeitragung von Betriebsrenten.

Da ich die von Ihnen erwähnte Pressekonferenz nicht verfolgt habe, kenne ich nicht den genauen Wortlaut von Bundesminister Lauterbach. Die geplante 0,3 Prozent GKV-Beitragserhöhung wird jedoch auch für Betriebsrentner:innen gelten.

Als Bundestagsabgeordnete beschäftigt mich das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten schon sehr lange. Als Mitglied der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag habe ich mich im Juni 2018 dafür eingesetzt, das Thema erneut auf die politische Agenda heben. Die Landesgruppe forderte, dass nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden soll. Zur weiteren Entlastung sollte die Freigrenze in einen echten Freibetrag umgewandelt werden. Dieser Forderung schlossen sich schließlich alle Landesgruppen der SPD im Deutschen Bundestag und somit die gesamte SPD-Bundestagsfraktion an. Zur Halbzeitbilanz der damaligen Großen Koalition war eine der Hauptforderungen der SPD – neben dem wichtigen Thema Grundrente – das Thema Betriebsrenten und Direktversicherungen noch einmal zu verhandeln.

Dank der Beharrlichkeit unseres Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und Olaf Scholz – damals noch als Finanzminister – ist es gelungen, sich in der letzten Legislaturperiode zumindest auf einen Kompromiss zu verständigen. Durch die Umwandlung der momentanen Freigrenze von aktuell 155,75 Euro monatlich in einen Freibetrag, der zukünftig dynamisiert wird, werden alle Bezieher von Betriebsrenten oder Direktversicherungen spürbar entlastet. Für etwa sechzig Prozent der Bezieher:innen von Betriebsrenten verringert sich damit die Beitragslast auf etwa die Hälfte. Diese Änderung gilt seit 2020.

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil unseres Zukunftsprogramms für diese Legislaturperiode. Ich bin ebenfalls enttäuscht, dass wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten.

Sobald es die politischen Mehrheiten zulassen, wollen wir das Konzept einer echten solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung umsetzen in Form der Bürgerversicherung. Alle Erwerbstätigen – also auch Beamt:innen, Selbständige und gut verdienende Privatversicherte – sollen sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. In diesem Rahmen wollen wir mit einer Reform des Beitragsrechts auch die Doppelverbeitragung abschaffen. Da wir die Einführung einer Bürgerversicherung jedoch nicht im Koalitionsvertrag verankern konnten, werden wir im Zuge der anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden.

Mit freundlichem Gruß

Ihre
Heike Baehrens

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