Ist eine Freigabe von Cannabis ethisch und gesundheitspolitisch vertretbar, obwohl es häufig die Depersonalisation auslöst, eine schwere, meist unheilbare und nicht behandelbare Erkrankung?
Cannabis kann eine schwere psychische Störungen auslösen: Die Depersonalisations-Derealisationsstörung oder kurz Depersonalisation (ICD-10: F48.1; ICD-11: 6B66). Etwa 1% der Bevölkerung sind betroffen [1,2]. In 25% dieser Fälle sind Drogen der Auslöser, am häufigsten durch Cannabis [3,4]. Oft genügt bereits ERSTMALIGER Konsum.
Die Störung ist meist lebenslang und unheilbar und führt nicht selten zum Suizid. Eine wissenschaftlich anerkannte Therapie existiert nicht und Forschung gibt es so gut wie keine, denn die Psychiatrie ignoriert das Krankheitsbild. Die Depersonalisation ist wahrscheinlich viel häufiger eine Folge von Cannabiskonsum als die Psychosen.
Wird die Politik auch wegschauen, indem sie Cannabis legalisiert und zulässt, dass noch mehr Menschen Opfer dieser Krankheit werden?
[1] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/15022041/
[2] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35699456/
[3] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14651505/
[4] https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19538903/
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Gebrauch von Cannabis nimmt seit Jahrzehnten zu – trotz Verbot und Strafen. Die deutsche Prohibitionspolitik, die den Cannabis-Gebrauch einschränken sollte, ist damit gescheitert. Die Kriminalisierung der Konsument:innen erschwert oder verhindert präventiv beratende und therapeutische Bearbeitung problematischer Konsummuster. Außerdem besteht keine Kontrollmöglichkeit der Qualität von Cannabisprodukten und vielfach sind verunreinigte Produkte im Umlauf. Deshalb ist es an der Zeit, einen anderen Weg zu gehen.
Dabei setzen wir auf Regulierung, Prävention und einen gezielten Ausbau von Aufklärungsangeboten ebenso wie von professionellen Angeboten zur Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchterkrankungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Eine Entkriminalisierung macht abgegebene Produkte kontrollierbar und ermöglicht es, strenge Vorgaben zur Qualität der Produkte, zu Anbau oder Abgabenmenge zu machen. Vor allem aber ermöglicht sie Betroffenen, ohne Angst vor strafrechtlichen Verfolgung Hilfsangebote wahrzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Heike Baehrens