
(...) Sie haben recht, wenn sie feststellen, dass sich beim Vertrag von Lissabon im Vergleich zum Verfassungsvertrag nicht viel geändert hat. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon, wie bereits zuvor der Verfassungsvertrag, für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Institutionen notwendig ist. (...)