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Heide Rühle
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Frage von Angelika S. •

Frage an Heide Rühle von Angelika S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Rühle,
ich bin seit 2001 alleinerziehende Mutter von fünf Kindern, von denen noch vier zwischen 10 und 17 Jahren bei mir wohnen. Ich bin berufstätig (arbeite 34 Std./Woche) und erhalte vom leiblichen Vater aufgrund seiner jahrelangen Arbeitslosigkeit keinerlei Unterhalt. Fakt ist, dass drei meiner vier Kinder durchs soziale Netz fallen, weil sie das Pech haben das 12.Lebensjahr bereits vollendet zu haben und somit keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt haben. Ich habe im April 2007 einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse gestellt und überwältigende 154 Euro für alle vier Kinder bewilligt bekommen, die mir in einem Schreiben vom 15.01.08 wieder aberkannt wurden,da mein 17-jähriger Sohn vier Monate in den Sommermonaten einem sog. Ferienjob neben seiner Schulausbildung nachgekommen ist (mtl.230 Euro) und dies zur rückwirkenden Aberkennung geführt hat.
Folgender Wortlaut: "Ihr Einkommen übersteigt für die Monate von Mai bis August 2007 die Höchsteinkommensgrenze, deshalb ist der Anspruch auf Kinderzuschlag ausgeschlossen."
MAN BEACHTE FOLGENDEN ABSCHNITT:
"Nach den vorl. Unterlagen reicht Ihr Einkommen jedoch nicht aus, um den Gesamtbedarf der sog. Bedarfsgemeinschaft zu decken. Es besteht daher möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II,Wohn oder Sozialgeld"
In den Berechnungen für den Kinderzuschlag ist mein Wohngeld bereits enthalten;für das Arbeitsamt verdiene ich zuviel;das Sozialamt ist nicht zuständig.Es ist für mich absolut fragwürdig, dass der deutsche Staat händeringend versucht die Geburtenrate nach oben zu treiben,anstatt sich um die Kinder zu kümmern, die bereits das Licht der Welt erblickt haben. Warum kann Deutschland nicht für alle Kinder das Recht auf ein Grundeinkommen einführen, um die Chancengleichheit wenigstens annähernd zu erreichen.Wer ist zuständig für Kinder über 12 Jahren, die das Pech haben, keinen Unterhalt zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Strangfeld

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Strangfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie damit in mich setzen. Als Europaabgeordnete beschäftige ich mich jedoch vor allem mit Verbraucherschutz- und Wirtschaftsthemen, sowie mit allgemeinpolitischen Themen, die die Europäische Union betreffen.

Ihre Frage betrifft jedoch ganz konkret die Sozialgesetzgebung in Deutschland. Fragen zur deutschen Sozialgesetzgebung fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesregierung, bzw. des Bundestages. Das Europäische Parlament kann hierüber nicht entscheiden.

Sie schreiben, dass drei Ihrer vier Kinder, die noch bei Ihnen wohnen, durchs soziale Netz fallen. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden. Die Kirchen, insbesondere Caritas und Diakonie, aber auch Sozialverbände und Initiativen vor Ort bieten solche Beratungen an und können kompetenter auf Ihre individuelle Situation eingehen und Ihnen konkrete Hilfestellungen im Umgang mit den Ämtern bieten.

Wenn Sie sich mit einer Mail an info@heide-ruehle.de wenden, vermittle ich Ihnen gerne einen Ansprechpartner in der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ihnen weitergehende politische Fragen beantwortet. Informationen zur von der GRÜNEN Bundestagsfraktion gewollten Weiterentwicklung des Kinderzuschlags finden Sie auf der Homepage der Bundestagsfraktion unter http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/216/216859.kinderzuschlag_weiterentwickeln.html

Sollten Sie Fragen zur GRÜNEN Programmatik in der Sozialpolitik, insbesondere zur Debatte um das Grundeinkommen haben, können Sie sich gerne an den Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter info@gruene.de wenden.

Ihre

Heide Rühle