
(...) Nun zum Kern Ihrer Frage. Ich nehme an, Sie spielen auf den Umstand des Besteuerungsprinzip nach dem "Wohnsitzlandes" an, wonach dort Steuern zu entrichten sind, wo man seinen Wohnsitz hat?! Ansonsten fielen mir keine EU-Bestimmungen ein, die gegen ein BGE in Deutschland sprächen. (...)