Harry Botzenhardt
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Frage von Eike Z. •

Frage an Harry Botzenhardt von Eike Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Botzenhardt.

Mit großem Interesse habe ich Ihr Profil auf der Website der Piratenpartei BW gelesen. dort ist mir aufgefallen, dass Sie das Nichtraucherschutzgesetz als "übertrieben" empfinden.

Es würde mich sehr interessieren, wie genau Sie zum Nichtraucherschutzgesetz stehen. Ist es nicht Aufgabe des Staates, die Bürger vor gesundheitlichen Gefahren (wie z.B. dem Passivrauchen) zu schützen? Würden Sie das Nichtraucherschutzgesetz lieber einschränken oder abschaffen? Wie sollte ein Nichtraucherschutzgesetz Ihrer Meinung nach beschaffen sein?

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
(Herr) Eike Zimpelmann

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Zimpelmann,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage zu einem heiklen Thema. Um es vornweg zu sagen: Ich bin seit 2005 Nichtraucher und als Sohn eines Gastwirtes a.D. auch in die Sorgen und Nöte der Gastronomie eingeweiht.

Selbstverständlich will ich den Schutz der Nichtraucher nicht in Frage stellen und wo immer sich Raucher und Nichtraucher versammeln MÜSSEN, sollte das Rauchen auch untersagt sein und bleiben.
An Orten und in Gaststätten, die die Einrichtung zweier getrennter Bereiche erlauben, ist es auch relativ einfach, eine Lösung zu finden, die allen gerecht werden kann. Übrigens unabhängig von der Frage, ob dort nun Essen zubereitet bzw. angeboten wird oder nicht.

Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, dass man in Lokalen, in denen die Einrichtung separierter Raucherbereiche nicht möglich ist, nicht dem Wirt die Entscheidung darüber überlässt, ob er sein Haus als Rauchergaststätte ausrichten möchte oder eben nicht.
Dies müsste dann natürlich vor dem Lokal angezeigt und deutlich erkennbar sein. So kann man meines Erachtens als mündiger Bürger durchaus selbst entscheiden, ob man als Gast ein derart gekennzeichnetes Etablissement betreten möchte oder lieber ein anderes aufsucht, das sich als Nichtraucherlokal ausweist.

Denn abgesehen von der freien Entscheidung eines Gastes, ein Lokal zu betreten, in dem ausgewiesenermaßen geraucht werden darf, bringt man viele Wirte und deren Personal mit einer oktroyierten Regelung vielfach in Existenznöte. Viele Wirte sind lediglich Pächter ihrer Lokale und haben Pacht- und Abnahmeverträge mit Brauereien einzuhalten, haben womöglich Kredite zu bedienen und bekommen massive Liquiditätsprobleme, weil die Kundschaft ausbleibt, bzw. sich deren Konsumverhalten ändert. Ein "Kneipensterben" würde sich auf die Infrastruktur ländlicher Gegenden und bereits vorher auf die Personalplanung des Wirtes auswirken müssen.

Für mich gibt es keinen ersichtlichen und vernünftigen Grund, warum den Wirten das Recht zur Ausrichtung der Gaststätte nicht eingeräumt hat!

Wenn man dennoch - aus welchen Erwägungen auch immer - eine "ganz harte" Regelung für erforderlich hält, hätte man wenigstens den Wirten ein Sonderkündigungsrecht aller mit dem Gaststättenbetrieb zusammenhängender Verträge einräumen müssen, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers nicht zu gefährden.
Selbstverständlich hätte auch angestelltes Personal ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen bekommen müssen, für den Fall, dass es ablehnt, in einer Rauchergaststätte zu arbeiten.

Dies sind nur die allerwichtigsten Punkte, die mich dazu bringen, das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz für "übertrieben" zu halten und ich hoffe, Ihre Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Harry H. Botzenhardt