Sehr geehrte Frau Wiesner,
(...) Aus diesem Grunde sind der Kulanz der Kassen enge Grenzen gesetzt. Selbst wenn diese wollten, was im Einzelfall sicher häufiger der Fall ist, darf eine solche Leistung nicht erstattet werden. (...)
(...) Dazu haben wir kürzlich in einem Antrag ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706127.pdf ) eine Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgeschlagen, die Empfehlungen abgegeben können soll, in welchen Fällen abweichend von der ursprünglich Zulassung des Arzneimittels eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein soll. Wenn also beispielsweise ein Cannabismedikament für die Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose zugelassen ist, es aber Hinweise gibt, dass es beispielsweise auch zur Therapie der Appetitlosigkeit bei Krebserkrankungen oder Schmerzen wirksam ist, dann könnte eine solche Kommission eine Empfehlung zur Verordnung dieses Medikamentes bei anderen Indikationen als Spastik bei MS aussprechen. (...)
(...) Der Gesetzentwurf der Linkspartei zur Ablösung der Staatsleistungen nimmt sich des Verfassungsauftrages aus Art. 138 Abs. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Wie ich bereits sagte, bin ich sehr für eine Reform der Drogenpolitik, die die Konsumentinnen und Konsumenten, gleich ob abhängig oder nicht, nicht länger kriminalisiert und mehr Raum für schadensmindernde bzw. akzeptierende Ansätze schafft. (...)