Frage an Harald Terpe von Frank L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Terpe,
mit Interesse lese ich, dass durch die Fraktion Die Linke mit Bundestagsdrucksache 17/8791 ein Gesetzentwurf eingebracht worden ist, der die Ablösung der bisherigen Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften (Staatsleistungsablösegesetz) zum Inhalt hat.
Inhaltlich bezieht sich der Gesetzentwurf auf Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919, durch die der Bund verpflichtet ist, ein Grundgesetz zu schaffen, nach dessen Vorgaben die Länder ihrerseits Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften zu erlassen haben.
Wenn ich es richtig sehe, ist der vorbenannte Verfassungsauftrag bis heute auch nicht im Mindesten realisiert.
Ich bitte Sie als den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises deshalb um möglichst konkrete Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche tatsächliche Position haben Sie zu dem im Gesetzentwurf dargestellten Problem?
2. Werden Sie, sollte es zu einer Behandlung und Abstimmung des Entwurfs im Bundestag kommen, aus heutiger Sicht dem Gesetz eher zustimmen oder eher ablehnen?
3. Sind Sie - unabhängig hiervon - der Meinung, dass angesichts der weiteren Säkularisierung unserer Gesellschaft, eine deutlichere Trennung von Staat und Kirche angestrebt werden sollte?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Frank Lorenz
Sehr geehrter Herr Lorenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Verhältnis von Staat und Religion ist immer wieder Gegenstand von öffentlichen Debatten. Die Bundestagsfraktion begrüßt die erreichte Trennung von Staat und Kirche. Gleichzeitig erkennt sie die besondere Rolle, die Religionsgemeinschaften für die kulturellen und sozialen Belange in Deutschland spielen, an. Eine Veränderung der rechtlichen Stellung der Kirchen hätte weitreichende verfassungsrechtliche Implikationen und ist daher rechtlich und politisch schwer zu realisieren. Daher streben wir zurzeit keine Änderungen im Staat-Kirche-Verhältnis an.
Der Gesetzentwurf der Linkspartei zur Ablösung der Staatsleistungen nimmt sich des Verfassungsauftrages aus Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Verbindung mit Art. 140 GG an. Jedoch ist die Umsetzung aus unserer Sicht wenig gelungen.
Zum einen halten wir den Zeitraum von einem Jahr für äußerst knapp bemessen, in dem die Länder die konkreten Ablösungsgesetze formulieren sollen. Aufgrund der notwendigen Neuverhandlungen mit den Kirchen über die Staats-Kirchen-Verträge wird ein solch enger Zeitrahmen kaum einzuhalten sein. Im Übrigen stellt sich auch die Frage, was passiert, wenn die Länder nicht tätig werden.
Zum anderen wirkt die Ablösesumme (zehnfacher Jahresbeitrag) willkürlich gewählt. Während Teile der Rechtswissenschaft die 25-fache Summe des jährlichen Staatsleistungs-Betrages zur Ablösung für erforderlich halten, sind andere der Meinung, die Ablösung könne ohne abschließende Einmalzahlung erfolgen. Die Summe des zehnfachen Betrages ist deshalb als Kompromiss zu verstehen, kann aber gerade deshalb nicht überzeugen. Die Frage des Ablösungs-Betrages sollte aus unserer Sicht zumindest nicht ohne Anhörung der Betroffenen erfolgen, also der vom Gesetz direkt betroffenen Länder, denen eine Gesetzgebungspflicht in dieser Sache auferlegt wird. Im Interesse eines kooperativen Vorgehens halten wir darüber hinaus eine Mitwirkung der Kirchen für dringend geboten.
Aufgrund dieser Schwierigkeiten und wegen einiger gravierender Kritikpunkte im Begründungsteil wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf vermutlich ablehnen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass wir dem Anliegen der Ablösung als solchem ablehnend gegenüberstünden. Auch wir halten die Einlösung des Verfassungsauftrages für geboten. Jedoch gibt es innerhalb der Bundestagsfraktion zurzeit noch keine einheitliche Meinung über die Möglichkeiten und Bedingungen, unter denen eine Ablösung konkret geschehen kann.
Ich hoffe, Ihnen unsere Position verständlich und nachvollziehbar dargelegt zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe