Welche aus Steuergeldern finanzierten Auslandsreisen haben Sie im vergangenen Jahr jeweils mit welchem Zweck absolviert?
Sehr geehrter Herr F.,
zur Ausübung des Abgeordnetenmandats kann es gehören, in andere Länder zu reisen, um dort mit Vertreter*innen anderer Parlamente im Austausch zu sein oder Menschen aus der dortigen Zivilgesellschaft oder Nicht-Regierungsorganisationen zu treffen. Alle Reisen werden im Vorfeld genehmigt und entsprechen den Anforderungen der jeweils genehmigenden Stelle, z.B. dem Bundestagspräsidium. Vergleiche: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/ausfuehrungsrichtlinien-reisen-abgg-959784).
Gemäß den Ausführungsrichtlinien des Bundestages habe ich 2023 als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz und Mitglied der Parlamentariergruppe Cono Sur-Staaten zwei Dienstreisen nach Spanien und Südamerika unternommen. Über die Erkenntnisse der Reisen wurde den zuständigen Gremien gemäß der Richtlinien Bericht erstattet. Mitglieder der jeweiligen Delegationen waren immer Abgeordnete aus allen Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Ich darf Sie zudem auf den regelmäßig durch den Bundestag veröffentlichten "Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages." (https://dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932680.pdf) hinweisen, in dem auch nähere Informationen zu Reisen und der Reisetätigkeit von Abgeordneten enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner