Wann wird das Natur-Flächen-Gesetz verabschiedet? Was wird es in etwa beinhalten? Und lässt sich prognostizieren, ob das Flächenziel für die natürliche Waldentwicklung von 5 % auf 10 % erhöht wird?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Vorhaben Naturflächengesetz ist Teil des Koalitionsbeschlusses „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ vom März 2023. Aktuell läuft die fachliche Abstimmung zwischen BMUV und BMWSB zu den Eckpunkten des Gesetzes. Wie lange diese dauert und wann die Ressortabstimmung eingeleitet werden kann, ist nicht seriös abzuschätzen. Auch über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Ministerien sind keine Vorhersagen möglich.
Dass angesichts des dramatischen Artensterbens und sich verschärfender Flächenkonkurrenzen ein solches Gesetz nötig ist, steht außer Frage. Dies ist auch im Hinblick auf Deutschlands internationale Verpflichtungen (Montreal-Weltnaturabkommen und Nature Restoration Law der EU) erforderlich. Entsprechend der Flächensicherung im Wind-an-Land-Gesetz hält die Grüne Bundestagsfraktion Vorranggebiete für Natürlichen Klimaschutz und Artenschutz sowie Beschleunigungsregelungen für die Genehmigung von Naturschutzvorhaben für zielführend.
Die Frage nach dem Flächenziel für natürliche Waldentwicklung wird in der Novelle der Nationalen Biodiversitätsstrategie behandelt, diese wird aktuell noch erarbeitet und voraussichtlich im kommenden Jahr vom Kabinett beschlossen. Im aktuellen Entwurf des BMUV dieser Strategie (siehe https://dialog.bmuv.de/bmu/de/home/file/fileId/810/name/Ziele-%20&%20Ma%C3%9Fnahmenkatalog%20zur%20NBS%202030.pdf) sind fünf Prozent als Ziel genannt (zehn Prozent bezogen auf den öffentlichen Wald) sowie ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner, MdB