Frage an Harald Ebner von Robert S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter MDB Ebner,
ich habe kein großes,aber ein für mich/Frau und meine Tochter (6) etwas trauriges Anliegen. Wir gehen jedes Wochenende mehrmals in den Hohenlohen Wäldern wandern und entdecken die Natur. Mit Rucksack, Wanderkarte, Feuerstein/Zunder (Natürlich dann auf dem Grillplatz) ein Feuer nach traditioneller Art zu erschaffen und dann unsere Mahlzeit zu bereiten. Jetzt aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Es gibt in Deutschland ein Waffengesetz-dass ich auch was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger für eines der besten in unserer Welt halte. ABER-Wenn wir durch die Wälder streifen und ich nicht einmal ein festes Fahrtenmesser mit ca. 13 cm Klingenlänge mitführen kann um nicht Angst zu haben von der Polizei, oder einem örtlichen Jäger oder Förster unter Umständen in die Strafverfolgung zu kommen, läuft doch irgentwas nicht in die richtige Richtung und ist doch ein Stück weit beschämend. Eine Berichterstattung über den zugenommenen Anteil an Übergriffen mit Messern gegenüber anderen Bürgern habe ich leider in den Medien verfolgt. Eine Antwort-die von mir in eine Richtung geht..Wie sollen wir dies Politisch und Gesetzeskonform differenzieren kann ich meiner kleinen Tochter leider nicht verständlich erklären. Brennpunktproblematiken (Die ich Gesellschaftspolitisch und Medial nachvollziehen kann) kennt sie leider (Oder zum Glück in unserer schönen Region) auch nicht. Es ist einfach nur Schade, wenn sie mich fragt-Warum ist dies so das wir unser Messer nicht mitnehmen dürfen um in der Erde nach Wurzeln zu suchen, wir nehmen ja auch eine große Forstaxt mit..und ich antworte, dass die Politik dies so beschlossen hat, und eine Axt ein Arbeitsgerät darstellt. Danach sagte sie-Dann frage doch bitte mal die Politik, da die große Axt ja viel mehr kaputt machen kann. Und nun Frage ich Sie bitte nach einer plausiblen und nicht generalpolitischen Antwort
Ich Danke Ihnen für Ihre Mühe und Verdständnis und Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Setzer(6 Jahre)
Liebe Lisa Setzer, sehr geehrter Herr Setzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich freue mich über Ihr Problembewusstsein bezüglich Ihrer gestellten Frage.
Dabei kann ich verstehen, dass manche Gesetze aus unterschiedlichen Perspektiven nicht eindeutig nachvollziehbar erscheinen.
Die Schwierigkeit der Gesetzgebenden ist es, allgemeine Ansätze zu finden, die breit für die Gesellschaft gelten. Sie haben Recht, dass auch eine Axt gefährlich sein kann. Diese gilt jedoch vordergründig als Werkzeug. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber sich bei der Regelung zu Messern auf die Kriminalprävention fokussiert. Viele Messerarten wurden als Waffe weiterentwickelt, um Verletzungen zu erzeugen.
In diesen Fällen muss der Gesetzgeber Ansätze finden, möglichen Schaden zu minimieren. Dass das in speziellen Fällen nicht zutreffend ist, liegt auf der Hand, trotzdem muss sich der Gesetzgeber absichern und dies kann durch entsprechende Regelungen und Verbote sowie Ausnahmen, die im Waffenrecht verankert sind, geschehen.
Dabei hat das Messer in der Kriminalprävention eine höhere Bedeutung als verschiedene Werkzeuge.
Gegenstände zu regulieren, die "geeignet" sind, um kriminelle Vorgänge zu tätigen, sollte ein offener Prozess sein, auch dahingehend, gewisse gefährliche Gegenstände schärfer zu regulieren. Dabei muss natürlich immer die Praktikabilität in der Umsetzung mitgedacht werden. Dabei fordern wir gleichzeitig die Erhebung und Forschung der Kriminalfälle mit Waffen oder Gegenständen aufzuschlüsseln, um möglichen Verschiebungen von gefährlichen Gegenständen regulativ begegnen zu können.
Nach dem jetzigen Stand bietet es sich in Ihrem Fall an, für die von Ihnen getätigte Anwendung, Messer zu verwenden, die der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner