Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralf G. •

1. Was wollen Sie tun, um den Menschen ihre durch Corona-Maßnahmen eingeschränkten Grundrechte zurückzugeben? 2. Wie kann der Einfluss des Bundestags gegenüber der Regierung verbessert werden?

Seit der Corona-Pandemie haben viele Menschen in Deutschland den Eindruck, die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten einiger Bundesländer und einige von der Bundesregierung ausgewählte Experten bestimmen nahezu im Alleingang die Geschicke des ganzen Landes. Das fördert Politikverdrossenheit.

Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

die Covid-19-Pandemie ist leider noch nicht zu Ende. Wir werden sie nur weltweit besiegen können. Wie vulnerabel die Lage ist, zeigen die Entwicklungen in Ländern wie Großbritannien und Israel. Deshalb ist Vorsicht weiterhin geboten, sind einfache Vorsichtsmaßnamen wie Abstandhalten und Masken tragen, wo kein Abstand gehalten werden kann, weiterhin ganz zentral.

Aber für die Einschränkung von Freiheitsrechten setzt das Grundgesetz enge Grenzen. Die Bundesregierung hat es über viele Monate verpasst, dem Deutschen Bundestag endlich einen rechtssicheren Gesetzesvorschlag vorzulegen und die Lage ist heute eine andere als vor einem Jahr, wo wir noch vergleichsweise schutzlos gegenüber dem Virus waren. Die unveränderte Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kam deshalb für mich und meine Bundestagsfraktion nicht in Betracht. Es braucht vielmehr eine rechtssichere Regelung, die der neuen Situation und der Zahl Geimpfter Rechnung trägt sowie die Voraussetzungen schafft für eine befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen. Dafür hat die Bundesregierung keine Vorsorge getroffen. 

Die Bundesregierung hat seit Beginn der Covid-19-Epidemie planvolles Handeln vermissen lassen. Ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat, der zu einer transparenten und strukturierten Politikberatung geführt und insbesondere ein Public-Health-basiertes Pandemiemanagement unterstützt hätte, wird von ihr bis heute ablehnt – für mich völlig unverständlich. Gesetzgebungsvorschläge (wie der unsystematische und konzeptionell unklare § 28a IfSG) und andere Maßnahmen (wie zuletzt die Coronavirus-Einreiseverordnung, die erst nach Beginn der Urlaubszeit am 1. August 2021 in Kraft trat) kamen spät und mit mangelnder Qualität.

Dabei ist die Bundesregierung vielfach aufgefordert worden (von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zuletzt mit Antrag auf BT-Drs 19/30401 vom 8. Juni 2021), einen verantwortungsvollen Ausstieg aus dem Pandemie-Sonderrecht vorzubereiten. 

Die inkonsistente und rechtsstaatlich bedenkliche Infektionsschutz-Politik der Bundesregierung muss daher umgehend durch eine planvolle Gesetzgebung ersetzt werden, die der aktuellen Situation bei Covid-19 in verantwortungsvoller Weise Rechnung trägt. Covid-19 ist noch nicht endgültig besiegt. Es braucht jetzt aber neue Antworten, einen rechtsstaatsfesten und sachgerechten Maßnahmenkatalog und kein einfaches „weiter so“.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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