(...) Im Hinblick auf die jetzt bekannt gewordenen Vorgänge im Vorstand und im Aufsichtsrat der Bahn, die Bahnvorstände werden bereits sehr gut bezahlt. Die Vorbereitungen zum Börsengang gehören zu ihren regulären Aufgaben. (...)
(...) Die in diesem Zusammenhang ausgezahlte Kostenpauschale unterliegt nicht der Besteuerung, dafür hat der Abgeordnete anders als der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, über die Pauschale hinaus weitere Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 eine steuerfreie, pauschalierte Aufwandsentschädigung ausdrücklich zugelassen. (...)
(...) Wussten Sie übrigens, dass die jährliche Belastung eines einzelnen Bürgers durch die Abgeordnetenentschädigung aller Abgeordneten zusammen im Jahre 2005 rund 70 Cent betrug? Die Kosten für den gesamten Deutschen Bundestag als Verfassungsorgan, inklusive der Unterhaltung der Räume, Personalkosten usw., betrugen im selben Jahr pro Staatsbürger 7 Euro. (...)
(...) Ich persönlich halte eine solche Änderung nicht für notwendig. Die direkte Beteiligung der Bürger bei der Gesetzgebung hat auch deutliche Nachteile. Dem Bürger stünde im Ergebnis lediglich die Auswahl zwischen der Befürwortung und der Ablehnung eines Vorschlags zur Verfügung. (...)