Frage an Hans-Werner Kammer von Andre G. bezüglich Finanzen
Vielleicht können Sie mir bei der Entscheidungsfindung für mein zukünftiges Wahlverhalten behilflich sein, indem Sie mir Ihre Haltung zu den für mich gestern (6.5.2008) in der Presse recht überraschend auftauchenden Plänen einer erneuten Diätenerhöhung darlegen?
Wie verträgt sich diese geplante Erhöhung mit den Argumenten, die anlässlich einer vergleichbaren Angelegenheit (Rentenerhöhung zum 01.07.2008 - ich habe mehrfach lesen dürfen, dass man die Kassen der Gemeinschaft nicht über Gebühr bemühen dürfe und wolle und wurde auf die ohnehin schon hohen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln belehrt) aufgeführt wurden?
MfG
Sehr geehrter Herr Gerbsch,
ich danke Ihnen für Ihre Frage Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 € (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 ? (2,68 vH) angehoben.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung. Somit ist die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung keineswegs überraschend.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer
Sehr geehrter Herr Gerbsch,
in der vergangenen Woche haben die Fraktionsvorstände der Koalitionsfraktionen beschlossen, ihren Fraktionen die Aussetzung der Diätenanpassung vorzuschlagen. Diesem Vorschlag sind die Fraktionen gestern gefolgt. Dennoch möchte ich grundsätzlich zu diesem Thema Stellung beziehen.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten haupt-amtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren. Zur Information: Dies entspricht einer Bürgermeisterbesoldung bei 60-100.000 Einwohnern und einer Landratsbesoldung bei 150.000 bis 300.000 Einwohnern. Die Orientierung an dem Gehalt der Bundesrichter geht im Übrigen auf die Empfehlung einer, vom damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau eingesetzten, unabhängigen Expertenkommission zurück. Die Bundestagsabgeordneten haben jedoch mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage auf eine Erhöhung der Diäten gemäß dieser Regelung verzichtet. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2003.
Somit ist die Abgeordnetenbesoldung um ca. 12 %, d. h. 900 Euro, hinter die der Bundesrichter, Bürgermeister und Landräte usw. zurückgefallen. Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird und der aufgrund der Gesetzeslage von 1995 auch bei den Abgeordneten zu einer Erhöhung führen würde. Für die Abgeordneten wäre diese Erhöhung zudem erst mit einer einjährigen Verzögerung erfolgt.
Wussten Sie übrigens, dass die jährliche Belastung eines einzelnen Bürgers durch die Abgeordnetenentschädigung aller Abgeordneten zusammen im Jahre 2005 rund 70 Cent betrug? Die Kosten für den gesamten Deutschen Bundestag als Verfassungsorgan, inklusive der Unterhaltung der Räume, Personalkosten usw., betrugen im selben Jahr pro Staatsbürger 7 Euro. Hier darf dann auch mal die Frage gestattet sein, wieviel den Bürgerinnen und Bürgern die Demokratie Wert ist.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Stellungnahme geholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer