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Hans-Werner Kammer
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Frage von Günter H. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Günter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kammer,
soeben lese ich Ihre Antwort auf eine Anfrage zu der neuerlichen Diätenerhöhung.
Auch bei Ihnen nur die bereits bekannten Argumenten der Befürworter.
Nur für uns, die Wähler, sind darüber hinaus folgende Tatsachen bemerkenswert:
1. Wie schnell ein solcher Antrag den Bundestag passiert und mit wie wenig Diskussionen eine solche Aktion durchgeboxt werden kann. Da sind sich dann fast alle der " so hart arbeiten-den" Volksvertreter einmal einig.
Nur gibt es viele andere Berufsgruppen, welche, auch in diesem Jahr, Nullrunden oder so gar Lohn-/Gehalts -Einbußen hinnehmen mussten. Da wirkt diese selbstverpasste Erhöhung um 16 % , sowie die entsprechenden Erklärungen , wie eine Verhöhnung.
2. Die Diäten sind die eine Sache;aber ein viel größeres Ärgernis sind die zusätzlichen Vergünstigungen der Abgeordneten, welche ich hier nicht alle aufzählen möchte,da zum Einen dann die vorgegebene Zeilenzahl nicht ausreicht, zum Anderen kenne ich wahrscheinlich noch nicht einmal alle.
Eine tatsächliche, spürbare Änderung bei diesen Vergünstigungen steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Die von Ihnen als Referenz vorgegebene Berufsgruppe der Richter (deren Gehaltserhöhung die Abgeordneten auch noch bestimmen), hat diese Vergünstigungen nicht und somit ist doch klar zu erkennen, dass hier von den Abgeordneten das Wahlvolk wieder nur für zu dumm angesehen wird, diese Zusammen-hänge zu verstehen und diese auch noch bis zur nächste Wahl gedanklich festzuhalten, um dort dann , für diese unanständige Raffgier , den entsprechenden Abgeordeten eine passende Quittung zu erteilen.
Meine Frage an sie:
Wie vertreten Sie diese Diätenerhöhung unter den genannten Aspekten und was gedenken Sie zu unternehmen, um diese Ungerechtigkeiten bei den Zusatzvergünstigungen abzuschaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hoßbach

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hoßbach,

für Ihre Eingabe danke ich Ihnen. Gerne gehe ich noch einmal auf die Aspekte ein:

zu 1. Die Vorlage der Anpassung der Diäten. hat nicht den Bundestag passiert. Unabhängig von der Tatsache, dass die Fraktionen der Regierungskoaliton sich nunmehr dazu entschieden haben, die Anpassung nicht vorzunehmen, unterliegt eine solche Vorlage den gleichen Bestimmungen wie jede andere Vorlage, die ins Parlament eingebracht wird, auch. Zum konkreten Ablauf im Hinblick auf die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung möchte ich feststellen, dass die Regelung, die Höhe der Diäten an den Bezügen der Bundesrichter zu orientieren, bereits in den 1990er Jahren beschlossen worden. ist. Die Bundestagsabgeordneten haben jedoch mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage auf eine Erhöhung der Diäten gemäß dieser Regelung verzichtet. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2003.

Somit ist die Abgeordnetenbesoldung um ca. 12 %, d. h. 900 €, hinter die der Bundesrichter, Bürgermeister und Landräte usw. zurückgefallen. Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird und der aufgrund der Gesetzeslage von 1995 auch bei den Abgeordneten zu einer Erhöhung führen würde. Für die Abgeordneten wäre diese Erhöhung zudem erst mit einer einjährigen Verzögerung erfolgt.

Wussten Sie übrigens, dass die jährliche Belastung eines einzelnen Bürgers durch die Abgeordnetenentschädigung aller Abgeordneten zusammen im Jahre 2005 rund 70 Cent betrug? Die Kosten für den gesamten Deutschen Bundestag als Verfassungsorgan, inklusive der Unterhaltung der Räume, Personalkosten usw., betrugen im selben Jahr pro Staatsbürger 7 Euro. Hier darf dann auch mal die Frage gestattet sein, wieviel den Bürgerinnen und Bürgern die Demokratie Wert ist.

zu 2. Leider ist aus Ihrer Anfrage nicht zu entnehmen, ob sie mit Vergünstigungen den Bereich der Nebentätigkeiten oder die steuerfreie Kostenpauschale sowie die Möglichkeit der freien Benutzung der Züge der Deutschen Bahn meinen. Dazu möchte ich dann wie folgt Stellung nehmen: Bundestagsabgeordnete erhalten neben einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung, mit der vor allem ihr Lebensunterhalt gesichert wird, eine Erstattung ihrer mandatsbezogenen Aufwendungen (z.B. für die Einrichtung und Unterhaltung ihrer Wahlkreisbüros, Mehraufwendungen in Berlin, wie z.B. Anmietung einer Zweitwohnung, Kosten für Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung). Die in diesem Zusammenhang ausgezahlte Kostenpauschale unterliegt nicht der Besteuerung, dafür hat der Abgeordnete anders als der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, über die Pauschale hinaus weitere Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 eine steuerfreie, pauschalierte Aufwandsentschädigung ausdrücklich zugelassen.

Die Abgeltung mandatsbedingter Aufwendungen in Form eines pauschalierten Unkostenersatzes wird dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats und damit dem Status sowie der besonderen Aufgabenstellung des Abgeordneten am Ehesten gerecht. Aus diesem Grund hatte auch im Juni 1976 der vom Bundestag eingesetzte 2. Sonderausschuss zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Abgeordneten dem Parlament eine entsprechende Regelung empfohlen.

In einer späteren Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit einer Pauschalierung, aber auch deren Grenzen - Orientierung am tatsächlichen Aufwand -, nochmals betont. Dieser Vorgabe ist der Gesetzgeber im Rahmen der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 nachgekommen, indem er bestimmte Einzelansätze exakt veranschlagte und so eine Kostenpauschale festlegte. Diese Systematik wurde für die Anpassung der Kostenpauschale beibehalten.

Mit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde das Ziel verfolgt, die monatliche Kostenpauschale weiter aufzufächern, um künftig eine jährliche Anpassung nach Maßgabe spezifischer Preisindizes zu ermöglichen. Da aber ein speziell auf die Verwendungszwecke der Kostenpauschale zugeschnittener Preisindex, der die Preisentwicklung der mit der Kostenpauschale abgedeckten Waren und Dienstleistungen misst, beim Statistischen Bundesamt nicht verfügbar ist, griff man auf den bereits bestehenden Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland als maßgebliche Bezugsgröße zurück. Dieser Index besitzt als Maßstab für die allgemeine Geldwertentwicklung eine hohe Akzeptanz, denn alle Preisveränderungen, die er nachweist, sind statistisch abgesichert.

Für die Anhebung der Kostenpauschale zum 01. Januar 2008 war damit die Steigerungsrate von 2005 zu 2006 maßgeblich. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes betrug diese 1,66 %.

In der Hoffnung Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer