
die hiesige Landesregierung hat die Öffnungsklausel des Bundesgesetzgeber zum aktuellen Bodenwertmodell genutzt. Im Gegensatz zu Bayern hat man hier eine Vermögenssteuer durch die Hintertür geschaffen, die viele Probleme und Ungerechtigkeiten kennt, wie z.B. die Überforderung der Gutachterausschüsse, entsprechend korrekte Bodenwerte zu ermitteln.