Ihre Antwort wirft weitere Fragen auf. Warum wäre die angestrebte Lösung für das Land teurer? Warum wollen Sie nicht den Beamten die Freiheit (auf die Sie sonst immer pochen) der Wahl lassen?
In mehreren Bundesländern gibt es für Beamte die Wahl zwischen PKV und GKV schon. Berichten zufolge haben Sie bei diesem Thema die Befürchtung geäußert, die Wahlmöglichkeit könne der Einstieg zur Bürgerversicherung sein. Was haben Sie gegen diese? Behandlungen sollten nach der Schwere der Erkrankung erfolgen und nicht nach der unterschiedlichen Vergütung der Behandlung.
Es kostet deshalb mehr, weil die pauschale Beihilfe ein Arbeitgeberzuschuss zur GKV ist, der das Land, nach Prognosen bis 2030 rund 126 Mio. Euro jährlich kostet. Und für die Fälle, die einfach nicht in die PKV kommen bzw. sich das nicht leisten können, wäre eine Härtefallregelung ausreichend gewesen.
Man beschreitet hier den Weg in die Bürgerversicherung und damit in eine schlechtere Versorgung. Dies hat enorme Nachteile für medizinische Innovationen. Neue Medikamente brauchen viel länger, bis sie in der GKV verwendet werden können. Unser Versorgungssystem, in denen die Jüngeren für die Älteren mitaufkommen müssen, stoßen heute schon an ihre Grenzen. In unserer alternden Gesellschaft – mit immer mehr Rentnern und immer weniger Erwerbstätigen – wird sich dieses Problem weiter verschärfen.