Wie stehen Sie zu der zukünftigen ungerechten Behandlung der Baden-Württemberger ( im Vergleich zum Rest der Republik ) im Zuge der Grundsteuerneuordnung.
Beispiel: Sie haben im Ulmer Vorort Böfingen in einer schönen Wohngegend ein mittelgroßes Grundstück von 1000 Quadratmetern mit einem Haus von 200 Quadratmetern Wohnfläche geerbt. Jetzt wollen Sie wissen, wie hoch die künftige Grundsteuer ausfallen wird.
Laut des Programms „Boris-BW“ liegt der Bodenrichtwert etwa im Ernst-Bauer-Weg bei 700 Euro pro Quadratmeter. Die künftige Jahresgrundsteuer beträgt summa summarum 2739,10 Euro.
Nur drei Kilometer entfernt liegt über die Donau und hinter der baden-württembergischen Landesgrenze die Stadt Neu-Ulm. Das gleiche Grundstück mit dem gleichen Haus kostet hier, weil noch in Bayern, 412,50 Euro Grundsteuer pro Jahr.
Sehr geehrter Herr J.,
die hiesige Landesregierung hat die Öffnungsklausel des Bundesgesetzgeber zum aktuellen Bodenwertmodell genutzt. Im Gegensatz zu Bayern hat man hier eine Vermögenssteuer durch die Hintertür geschaffen, die viele Probleme und Ungerechtigkeiten kennt, wie z.B. die Überforderung der Gutachterausschüsse, entsprechend korrekte Bodenwerte zu ermitteln. Dies und weitere Fragen sind schon vor Gericht anhängig, und man kann annehmen, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig sein mag. Einspruch gegen den Bescheid ist in jedem Fall empfohlen.
Zur absoluten Höhe muss man hinzufügen, dass der Grundsteuerwert ja auch wesentlich durch den Hebesatz der Gemeinde mitbestimmt wird. Die Kommunalen Spitzenverbände haben zugesichert, dass sich ihre Mitgliedskommunen daran nicht bereichern werden, sondern eine „Aufkommensneutralität“ waren wollen, also als Kommune nicht mehr einnehmen als vorher. Dann sinkt auch die individuelle Belastung wieder. Genau dies sollten Sie rechtzeitig bei Ihrer Stadtverwaltung einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Ulrich Rülke