(...) Angesichts dieser Eckpunkte habe ich der Änderung der Abgeordnetendiäten in vollem Umfang zugestimmt. Kein Verständnis habe ich allerdings für Abgeordnete, die – wie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der CDU Bundestagsfraktion Friedrich Merz – neben ihrem Abgeordnetenmandat Nebentätigkeiten erheblichen Umfangs ausüben. Hierzu ist festzustellen: Die Abgeordnetentätigkeit ist und muss das absolute Zentrum der Tätigkeiten des Abgeordneten sein. (...)
(...) In seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages hat das Bundesverfassungsgericht (BvR 1167/96) jedoch festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Solidaritätszuschlages eine Maßnahme getroffen habe, die mit viel Augenmaß sowohl den Bedürfnissen des Staatshaushalts einerseits als auch den Interessen der Steuerpflichtigen an einer zumutbaren, einer individuellen Leistungsfähigkeit orientierten Besteuerung Rechnung trage. (...)
(...) Zu Ihrer Frage zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete bin ich der Auffassung, dass sie durchaus verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihre jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. (...)
(...) Ein Nachtfahrverbot für Güterzüge, wie Sie es vorschlagen, ist zurzeit gesetzlich nicht umsetzbar, wäre auch aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht empfehlenswert. Ziel unserer Politik muss es auch sein, vermehrt Güter von der Straße auf die Schiene zu legen, damit der Schwerlastverkehr unsere Straßen und unsere Luft nicht noch weiter belastet. (...)
(...) „Auf Grund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sind Sozialhilferecht und Einkommensteuerrecht eng miteinander verknüpft: Der sozialhilferechtliche Mindestsachbedarf ist maßgeblich für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Die hierfür im Rahmen des Existenzminimumsberichts der Bundesregierung angewandte Berechnungsmethode wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet und bei dessen Entscheidungen vom 10. November 1998 zum Kinderexistenzminimum berücksichtigt. (...)
(...) Dabei darf die jüngste positive Entwicklung der Steuereinnahmen nicht den Blick darauf verstellen, dass insbesondere der Bundeshaushalt nach wie vor in erheblichem Maße kreditfinanziert ist. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist und bleibt eine zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre. Sie liegt auch im wohlverstandenen Interesse sowohl der aktiven Beamten und Soldaten wie auch der Pensionäre, denn nur bei soliden Haushalten wird die Altersversorgung der Beamten und Soldaten langfristig eine sichere Grundlage besitzen. (...)