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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Wolfgang B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Krüger.

Vizekanzler Müntefering hat einen "kräftigen Schluck für alle Arbeitnehmer" gefordert und fast gleichzeitig mitgeteilt, dass die Renten im laufenden Jahr um 0,54 Prozent angehoben werden. Das aber reicht nicht annähernd aus, um die vielfältigen Mehrkosten, denen ein Rentnerhaushalt ausgesetzt ist, auszugleichen. Dagegen sollen nun die Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge des Bundes im laufenden Jahr von jeglicher Anpassung ihrer Bezüge ausgeschlossen bleiben. Das kann angesichts der Rentenerhöhung nicht gerechtfertigt werden. Im Bereich des Bundes gibt es viele Versorgungsempfänger des einfachen und mittleren Dienstes, die bei Bahn und Post oder bei der Bundeswehr Dienst getan haben. Ihre Versorgungen sind nicht höher als die ehemaliger Angestellter mit angemessener Ausbildung und langer Berufstätigkeit. Die Witwen dieser ehemaligen Beamten und Soldaten leben von sehr bescheidenen Witwengeldern. Die FDP-Bundestagsfraktion hat nun einen Antrag zur Änderung des Gesetzes zur Einmalzahlung eingebracht und darin gefordert, dass die Versorgungsempfänger des Bundes wenigstens an der Einmalzahlung für das Jahr 2007 angemessen beteiligt werden. Das ist ein Kompromissvorschlag, den Sie bitte als Minimalforderung in Wahrnehmung Ihrer Fürsorgeverpflichtung unterstützen sollten. Ich bitte Sie, sich diesem Begehren nicht zu verschließen und mir kurz mitzuteilen, wie Sie darüber denken.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bonk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bonk,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de" vom 23. April 2007.

Nach erfolgter Rückfrage beim Bundesministerium des Innern, darf Ihnen im Folgenden den Wortlaut des Schreibens des Parlamentarischen Staatsekretärs Dr. Christoph Bergner, CDU mitteilen:

Sehr geehrter Herr Kollege,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9.Mai 2007 und der Übersendung einer Bürgereingabe aus Ihrem Wahlkreis zur allgemeinen Anpassung der Versorgungsbezüge. Ich bin Ihrer Bitte gern nachgekommen und kann als Antwortbeitrag folgendes mitteilen:

Das Anliegen des Petenten, auch die Versorgungsempfängerinnen und die Versorgungsempfänger des Bundes an der Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2007 teilhaben zu lassen, grundsätzlich verständlich.
Zwischen der Rentenanpassung und den allgemeinen Bezugserhöhungen für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes gibt es allerdings keinen Automatismus. Die allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge orientieren sich an den linearen Erhöhungen der Besoldung für die aktiven Beamtinnen und Beamten. Es gibt demgegenüber keinen Grundsatz, dass die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten auch bei Einmalzahlungen, die nicht tabellenwirksam sind und keine Dauerwirkung haben, wie die aktiven Beamtinnen und Beamten zu behandeln sind.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die zu Gunsten der Tarifbeschäftigten des Bundes vereinbarten Einmalzahlungen nur auf die aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden und nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Der Deutsche Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 9. März 2007 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. An dieser Entscheidung ändert auch die vorgesehene Erhöhung der Renten nichts.
Die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes einen Antrag der FDP-Fraktion, die Pensionäre für das Jahr 2007 einzubeziehen, unter Hinweis auf die besonders aktiven Beamtinnen und Beamten betreffenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Wochenarbeitszeit und das übergeordnete Ziel der Haushaltskonsolidierung, ausdrücklich abgelehnt.
Die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli ist auch nicht geeignet, diese grundsätzliche Zielstellung in Frage zu stellen.

Dabei darf die jüngste positive Entwicklung der Steuereinnahmen nicht den Blick darauf verstellen, dass insbesondere der Bundeshaushalt nach wie vor in erheblichem Maße kreditfinanziert ist. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist und bleibt eine zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre. Sie liegt auch im wohlverstandenen Interesse sowohl der aktiven Beamten und Soldaten wie auch der Pensionäre, denn nur bei soliden Haushalten wird die Altersversorgung der Beamten und Soldaten langfristig eine sichere Grundlage besitzen. Es spricht aus heutiger Sicht sogar vieles dafür, dass die sich aus der Haushaltssanierung ergebenden Zwänge sowie die absehbaren Folgen der demographischen Entwicklung weitere Anpassungsmaßnahmen notwendig machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bergner

Sehr geehrter Herr Bonk,
zu meinem Bedauern kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine positivere Auskunft geben, hoffe aber dennoch, Ihnen einstweilen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB