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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Gerbert S. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Gerbert S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,
warum gibt es für die nächtlichen Güterzüge der Betuwe-Linie kein Nachtfahrverbot (z.B von 23.00 - 5.00 Uhr)? Der entstehende Lärm stört jede Nacht die Nachtruhe von tausenden Bürgern empfindlich, auch gerade am Wochenende.
Der Bürger muss sich an die Nachtruhe, die Sonntagsruhe etc. halten. Warum eigentlich nicht die Betreiber der Betuwe-Linie?
Mit freundlichen Grüßen
G. Stolle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stolle,

vielen Dank für Ihre Mail über "abgeordnetenwatch.de".

Mit dem Staatsvertrag von 1992 zwischen Deutschland und den Niederlanden wurde beschlossen, eine neue Güterverkehrsstrecke zwischen Rotterdam und der deutsch-niederländischen Grenze bis Oberhausen - Emmerich zu bauen.

Am 16. Juni dieses Jahres ist - wie Sie sicherlich wissen - diese Strecke in den Niederlanden eröffnet worden. Für die Bundesrepublik Deutschland hatten sich im Juni 2002 der Bund, das Land NRW und die Deutsche Bahn AG auf eine Finanzierungsvereinbarung verständigt, die auf deutschem Gelände einen dreigleisigen Ausbau der Verlängerungsstrecke der Betuwe-Linie bis nach Oberhausen vorsieht. Bei einem dreigleisigen Ausbau ist die Deutsche Bahn AG zudem verpflichtet, entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu errichten. Diese Schallschutzmaßnahmen sind ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Betuwe-Linie und für die Anwohner längs der Strecke ein absolutes Muss. Für die Realisierung dieser Schallschutzmaßnahmen habe ich mich schon in meiner Zeit als Voerder Bürgermeister, als Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Betuwe - So nicht", immer maßgeblich eingesetzt und tue dies nach wie vor. Mittlerweile sind in intensiven Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG auch endlich Ergebnisse zustande gekommen. So sind die Vorplanungen für das dritte Gleis in Auftrag gegeben und werden 2008 fertig gestellt sein. Dies bedeutet, dass voraussichtlich - zumindest abschnittsweise - 2010 endlich Baurecht erlangt sein wird.

Ein Nachtfahrverbot für Güterzüge, wie Sie es vorschlagen, ist zurzeit gesetzlich nicht umsetzbar, wäre auch aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht empfehlenswert. Ziel unserer Politik muss es auch sein, vermehrt Güter von der Straße auf die Schiene zu legen, damit der Schwerlastverkehr unsere Straßen und unsere Luft nicht noch weiter belastet. Häufig ist darüber hinaus die Benutzung der Schienentrassen am Tage für Güterzüge nur eingeschränkt möglich, da der öffentliche Personennahverkehr in jedem Fall immer Vorrang hat. Nichts desto trotz muss die Deutsche Bahn AG sich auch an die EU-Richtlinie "Umgebungslärm" halten und die Lärmbelästigungen durch Schiene und Zugräder in Zukunft reduzieren. So soll in den nächsten Jahren der Schienenverkehrslärm durch neuartige Brems- und Radsysteme halbiert werden.

Sehr geehrter Herr Stolle, seien Sie versichert, dass ich auch in Zukunft mich vehement dafür einsetze, damit die Lärmschutzmaßnahmen längs der Betuwe-Strecke endlich errichtet und die Lärmbelästigungen durch die Güterzüge vermindert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB