Frage an Hans-Ulrich Krüger von Horst B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
gerade aktuell wieder sind die Abgeordnetendiäten im Gespräch, vermutl. mit einer recht ordentlichen Erhöhung nach 5 Jahren Abstinenz. Frage: Halten Sie es auch für richtig, dass die Diäten an die Entwicklung der Renten gekoppelt werden? Sind Sie doch so nett und geben mir Ihre pers. Meinung zu dieser Frage. Was ich bisher so gelesen habe zitieren Sie ja fast grundsätzlich jemand und machen auch nicht vor Zitaten aus dem Kongo halt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bergner,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de" gehe ich davon aus, dass die Anfrage an mich und nicht an einen Herrn Dr. Müller gerichtet war.
Ihre Frage beantworte ich daher wie folgt:
In der Tat wird zurzeit öffentlich über das Einkommen der Abgeordneten diskutiert. Dies ist meines Erachtens völlig in Ordnung. Transparenz hat noch nie jemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen.
Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein steuerpflichtiges "Gehalt" von 7.009,- Euro brutto. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte "Gehalt" reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.
7.009,- Euro - das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Ich finde es deshalb falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagen, dass sie zuwenig verdienen. Natürlich sind diese 7.009,- Euro viel weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: kein Abgeordneter leidet an Armut.
Anders als ein Arbeitnehmer kann ein Abgeordneter Mehraufwendungen, die ihm in Ausübung seines Mandates entstehen, zum Beispiel die Wohnung in Berlin oder die Kosten im Wahlkreis, nicht steuerlich absetzen. Als Ausgleich hierfür erhält er daher eine steuerfreie Kostenpauschale von zurzeit 3.720,- Euro. Meine Erfahrung ist, dass ein fleißiger Abgeordneter mit diesem Geld eher nicht auskommt.
Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten
Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten aber ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.
Niemand macht Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Topmanagerin, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei nicht wieder erreichen, sondern in der Regel erheblich weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch zumutbar, soweit zum Beispiel die Abgeordnetenentschädigung nicht zu gering und angemessen ist.
Zu Ihrer Frage zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete bin ich der Auffassung, dass sie durchaus verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihre jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meistens vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein, dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit - zum Beispiel als Abgeordneter - anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entstehen kann.
Die Diskussion zur Ausgestaltung einer neuen Regelung wird intensiv und sorgfältig geführt.
Ich hoffe, mit diesen Angaben Ihnen einstweilen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB