Sehr geehrter Herr Winkel,
(...) Ein möglicher Abruf der gespeicherten Verkehrsdaten einer dringend tatverdächtigen Person zum Zwecke der Beweiserhebung setzt ja voraus, dass bereits Erkenntnisse vorliegen, die den Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründen. Die von Ihnen angenommene – und demnächst in einem Untersuchungsausschuss zu prüfende – mögliche Fehlleistung von Behörden, Erkenntnisse zu gewinnen, die auf die Spur der Täter hätten führen können, bezieht sich jedoch auf ein ganz anderes, zeitlich vorgelagertes Stadium der Ermittlungen: Es gab ja die betreffenden Tatverdächtigen noch nicht. Insofern erschließt sich mir der sachliche Hintergrund Ihrer Frage nicht. (...)
(...) ich kann nachvollziehen, dass Sie das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde als unnötige Härte und als Eingriff in Ihre Privatsphäre empfinden. Ich habe die Verwaltung der Landeshauptstadt München um Aufklärung gebeten über den von Ihnen geschilderten Termin zur persönlichen Vorsprache. (...)
(...) Jedenfalls habe ich Verständnis für die Enttäuschung über die haarsträubenden Fehlentwicklungen in der europäischen Integration, zumal in Bezug auf die Währungsunion. Ich selbst bin auch entsetzt über den eingetretenen Schaden. (...)
(...) Das Urteil des BVerfG hat immer BVerfGg>Konsequenzen: Gesetze müssen entsprechend geändert werden oder die betreffende Regelung entfällt ersatzlos. (...)
(...) dass die Kritik des CCC durchaus einen konstruktiven Kern hat, bestreite ich nicht. Entsprechende Konsequenzen werden bereits gezogen: Ein beim Bundeskriminalamt angesiedeltes Kompetenzzentrum „Informationstechnische Überwachung“ soll unter anderem auch eigene Software für die Quellen-TKÜ entwickeln. Dieses Kompetenzzentrum steht den Ländern ebenfalls offen. (...)