Frage an Hans-Peter Uhl von Winkel M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
Im Zusammenhang mit der zufälligen (!) Entdeckung der so genannten Zwickauer Terrorzelle haben Sie erneut die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verlangt. Nach bisherigen Erkenntnissen haben Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden mindestens in den letzten 13 Jahren trotz regelmäßiger Erweiterung Ihrer Befugnisse auf ganzer Linie versagt. Offensichtlich sind diese staatlichen Institutionen nicht in der Lage, mit den ihnen zur Verfügung gestellten Instrumenten verantwortungsvoll und effektiv um zu gehen.
Daraus ergeben sich mir drei Fragen:
1) Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, um im Falle der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung einen Missbrauch z.B. durch den Verfassungsschutz zu verhindern?
2) Im o. g. Fall hat sich die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste u. a. durch den Thüringischen Landtag als komplett wirkungslos erwiesen und nicht zu einer zielgerichteten Arbeit der Dienste beigetragen. Wie wollen Sie in Zukunft die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kontrollieren und sicherstellen?
3) Welchen ermittlungstechnischen Vorteil hätten Sie sich von der Vorratsdatenspeicherung für den o. g. Fall konkret erhofft?
Leider drängt sich mir der Verdacht auf, dass der o. g. Fall nur als weiterer Vorwand für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung dient (wie zuvor bereits islamitischer Terrorismus oder Kinderpornografie).
Die wesentlich aufwendigeren Instrumente einer Zielfahndung sowie einer Observation des Verdächtigen Holger G. blieben ohne Erfolg aber eine Auswertung mit wem er Emails ausgetauscht hat sollen es nun richten?!
Zur Erinnerung: Telefonverbindungsdaten werden bereits heute zu Abrechnungszwecken 6 Monate beim Anbieter gespeichert.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Winkel
Sehr geehrter Herr Winkel,
es ist in der Tat ein bedenklicher Misserfolg der Polizei-, Justiz- und Verfassungsschutzbehörden in Deutschland, dass die Serie von Morden und Raubüberfällen, verübt von einer rechtsextremen Tätergruppe, über so viele Jahre nicht aufgeklärt werden konnte. Das größte Problem war wohl, dass die Erkenntnisse der vielen beteiligten Landesbehörden in ganz Deutschland, die Ermittlungsansätze in Richtung Rechtsextremismus nahegelegt hätten, nicht zusammengeführt wurden. Um dieses Problem in Zukunft zu beheben, arbeiten die Innenminister der Länder zusammen mit dem Bund gerade an einem effektiven Informationsaustauch über rechtsextremistische Delikte (neue Verbunddatei).
Die derzeitige Speicherpraxis zu Verkehrsdaten ist mir genau bekannt. Siehe:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f311589.html#q311589
Gleichwohl halte ich eine einheitliche Mindestspeicherungsfrist sowie eine klar geregelte Befugnis zur Abfrage dieser Daten für erforderlich. Häufig ist ein Abruf der Daten in der Praxis der Ermittlungsbehörden nämlich nicht möglich.
Der konkrete Zusammenhang in der ‚NSU‘-Causa: Die Frage nach Mitwissern und Unterstützern der rechtsextremen Tätergruppe lässt sich nicht beantworten ohne die Telekommunikation zu betrachten.
„Die Ermittler, die mit der Aufklärung der Verbrechen des NSU befasst sind, beklagen, dass durch die „Speicherfrist null“ wertvolle Daten zum terroristischen Umfeld der Gruppe nicht verfügbar sind oder ihre Herausgabe von privaten Providern verweigert werde.“
http://www.faz.net/aktuell/politik/verbunddatei-rechtsextremismus-eine-schallende-ohrfeige-fuer-friedrich-11553794.html
Ich habe allgemein zum Thema Mindestspeicherung bereits mehrfach Stellung genommen. Beispiele:
http://www.theeuropean.de/hans-peter-uhl/7775-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f311322.html#q311322
Ferner verweise ich auf folgende Erklärungen:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/SicherheitAllgemein/FAQ_Mindestspeicherfristen/faq_node.html
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2011/08/bka_ziercke.html?nn=109590
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2011/07/bm_aa.html?nn=109590
Was die Arbeit u.a. der Verfassungsschutzbehörden in der ‚NSU‘-Causa anlangt, so wurde ja unlängst ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ich sehe jedoch keinerlei Grund für Ihre Mutmaßung, dass Verfassungsschutzbehörden generell ‚Missbrauch‘ treiben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl