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Frage von Florian E. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Florian E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in einem heutigen Artikel auf der Online-Ausgabe der Süddeutschen[1] heißt es folgendermaßen:

"Statt eines Verbots [der NPD] fordert Uhl eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung: ´Wer die NPD nicht verbieten will, muss sie beobachten.´"

Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung behaupten Sie regelmäßig, ob nun nach dem Massaker in Norwegen[2] oder der Festnahme zweier Terrorverdächtiger in Berlin[3]. Nun also soll auch gegen die NPD diese Maßnahme jenen Erfolg bringen, den eine jahrzehntelange Unterwanderung durch unzählige V-Männer diverser deutscher Sicherheitsorgane nicht liefern konnte. Deshalb meine zwei Fragen an Sie:

1) Welche konkreten (!) Erkenntnisse über die NPD und die rechte Szene im Allgemeinen erwarten Sie von einer Vorratsdatenspeicherung, die nicht durch die bisherigen Beobachtungsmittel erbracht werden können?

2) Es wird gerade von Seiten der Union immer wieder eine "Informationslücke" durch das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beklagt, die Ermittlern die Hände binden würde. Im Fall der Zwickauer Zelle wurden bei mehreren Behörden jahrelang umfangreiche Akten zu mehreren Beteiligten geführt, dennoch war niemand dort fähig, die vorliegenden Informationen auszuwerten und Verbindungen aufzustellen. Warum soll dies bei den Datenmengen, die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallen würden, plötzlich anders sein?

Gespannt auf Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Florian Ebnet

[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/massnahmen-gegen-braunen-terror-bundesweites-qualitaetsmanagement-fuer-v-leute-1.1190256
[2] http://www.rp-online.de/politik/deutschland/uhl-fordert-erneut-vorratsdatenspeicherung-1.1340785
[3] http://www.paderborner-blatt.de/netzwelt/11178922-hans-peter-uhl-fordert-die-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ebnet,

der konkrete Zusammenhang in der ‚NSU‘-Causa: Die Frage nach Mitwissern und Unterstützern der rechtsextremen Tätergruppe lässt sich nicht beantworten ohne die Telekommunikation zu betrachten.
„Die Ermittler, die mit der Aufklärung der Verbrechen des NSU befasst sind, beklagen, dass durch die „Speicherfrist null“ wertvolle Daten zum terroristischen Umfeld der Gruppe nicht verfügbar sind oder ihre Herausgabe von privaten Providern verweigert werde.“
http://www.faz.net/aktuell/politik/verbunddatei-rechtsextremismus-eine-schallende-ohrfeige-fuer-friedrich-11553794.html

Ein möglicher Abruf der gespeicherten Verkehrsdaten einer dringend tatverdächtigen Person zum Zwecke der Beweiserhebung setzt ja voraus, dass bereits Erkenntnisse vorliegen, die den Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründen. Die von Ihnen angenommene – und demnächst in einem Untersuchungsausschuss zu prüfende – mögliche Fehlleistung von Behörden, Erkenntnisse zu gewinnen, die auf die Spur der Täter hätten führen können, bezieht sich jedoch auf ein ganz anderes, zeitlich vorgelagertes Stadium der Ermittlungen: Es gab ja die betreffenden Tatverdächtigen noch nicht. Insofern erschließt sich mir der sachliche Hintergrund Ihrer Frage nicht.

Ich habe allgemein zum Thema Mindestspeicherung bereits mehrfach Stellung genommen. Beispiele:
http://www.theeuropean.de/hans-peter-uhl/7775-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f311322.html#q311322

Ferner verweise ich auf folgende Erklärungen:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/SicherheitAllgemein/FAQ_Mindestspeicherfristen/faq_node.html
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2011/08/bka_ziercke.html?nn=109590
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2011/07/bm_aa.html?nn=109590

Mit freundlichen Grüßen
Uhl