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Hans-Peter Uhl
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Frage von Gerfriede W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Gerfriede W. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Im November bekam ich eine Aufforderung zum persönlichen Vorstellen bei der Verkehrsbehörde/Führerscheinstelle in München West. Die Sachbearbeiterin stellte normale Hörfunktion fest(?), verlangte aber zwecks Eintragung in den Führerschein ein ärztliches Attest. Anfang September habe ich neue Hörgeräte mit allen dazugehörigen Tests erhalten (Akkustiker, HNO-Ärztin, Krankenkasse). Diese Unterlagen bot ich der Sachbearbeiterin an, jedoch lehnte sie diese ab.

Danach folgte eine sehr impertinente Frage, ob ich noch weitere Krankheiten hätte! Unverschämt, sich so etwas bieten lassen zu müssen. Können Sie mir erklären, welche Methoden die Führerscheinstelle hier verwendet. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann eine Mitarbeiterin der Führerscheinstelle ärtzliche Beurteilungen vornehmen? Selbstverständlich verweigerte ich hier jede Auskunft.

Daraufhin drohte sie mir mit einem Gutachter und hohen Kosten. Ist dies in diesem Amt an der Tagesordnung?

Ich bin 71 und man muss sich so wegen eines Eintrages der Hörgeräte im Führerschein behandeln lassen? Ganz zu schweigen von den Kosten, die mir dabei entstehen (Führerschein, Gutachten der Ärztin, Praxisgebühr, Fahrtkosten, Telefon). Gibt es für solche Fälle eine Beschwerdestelle? Wie sehen Sie diese Vorgehensweise?

Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wichtlhuber,

ich kann nachvollziehen, dass Sie das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde als unnötige Härte und als Eingriff in Ihre Privatsphäre empfinden. Ich habe die Verwaltung der Landeshauptstadt München um Aufklärung gebeten über den von Ihnen geschilderten Termin zur persönlichen Vorsprache. Ich habe dazu auch Antwort erhalten. Allerdings kann ich die Verfahrensweise der Fahrerlaubnisbehörde hier nicht transparent machen, weil es dabei um Ihre persönlichen Daten geht. Diese sollten nicht öffentlich – für jedermann im Internet nachlesbar – besprochen werden.

Die Stadtverwaltung hat jedoch mitgeteilt, dass Sie sich inzwischen in derselben Angelegenheit auch an den Oberbürgermeister und direkt an das Kreisverwaltungsreferat gewandt haben. Seitens der Landeshauptstadt München wird daher noch eine Antwort direkt an Sie erfolgen, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.

Das Vorgehen der Behörde entspricht jedenfalls nach meinem Eindruck den rechtlichen Vorgaben.

Allgemein gilt: Bei Zweifeln an der körperlichen Fahreignung eines Führerscheininhabers ist die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung verpflichtet, eine Überprüfung vorzunehmen.

Die Feststellung der Fahreignung wird getroffen auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt, dass der begutachtende und der regulär behandelnde Arzt nicht dieselbe Person sind, so dass bereits vorhandene Atteste leider nicht ausreichen. Diese Regel mag kleinlich erscheinen. Ich bitte gleichwohl um Verständnis, dass die Sicherheit im Straßenverkehr diese strenge Praxis im allgemeinen Interesse erforderlich macht.

Ich verbleibe mit besten Wünschen zur Adventszeit und
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl