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CSU
• 10.07.2012

(...) Bisher war das Problem der Widerspruchregelungen nämlich, dass nicht klar zwischen den unterschiedlichen Zwecken einer Adressabfrage unterschieden werden konnte. Da in der jetzigen Melderegisterauskunft (geltendes Recht) keine Zwecke angegeben werden müssen, greift die bisherige Widerspruchsregelung (gegen Werbung) nur, wenn offensichtlich zu Zwecken der Werbung eine Anfrage auf Melderegisterauskunft erfolgt, bspw. (...)

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CSU
• 24.10.2012

(...) die Weitergabe interner Behörden-Rufnummer ist nicht prinzipiell verboten. Wenn Sie derart personenbezogene Daten weitergeben, tragen Sie jedoch die Verantwortung dafür, dass sich die Verwendung dieser Daten in den Grenzen des rechtlich Zulässigen bewegt (vgl. (...)

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CSU
• 10.07.2012

(...) Eine Schlechterstellung der Bürger durch die von mir befürwortete Neuregelung kann ich nicht erkennen. Schon das bisher geltende Melderecht lässt die Adressabfrage auch zu Werbezwecken zu („einfache Melderegisterauskunft“). (...)

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CSU
• 02.11.2012

(...) Die bisherige Praxis im Melderecht hätte einige solide Recherchen erfordert, um darüber und über die am 28.6.2012 im Bundestag beschlossenen Regelungen sachlich zu berichten. Insbesondere hätte dazu eine Analyse der Praxis des Bundesdatenschutzgesetzes gehört, im dem die Nutzung von Postanschriften zu Werbezwecken in der Hauptsache geregelt ist. (...)

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CSU
• 10.07.2012

(...) Nicht zufriedenstellend ist jedoch das BISHER geltende Melderecht (der Länder), welches die Adressabfrage auch zu Werbezwecken ZULÄSST („einfache Melderegisterauskunft“). Zwar hatte ich hierzu nie Bürgerbeschwerden, kritische Anfragen, Proteste o.ä. (...)

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CSU
• 06.08.2012

(...) Der ESM-Rettungsschirm ist in der gegebenen Situation also ein sinnvolles Instrument. Aber er ist sicherlich auch ein riskantes Instrument, das im schlechtesten Fall missbraucht werden könnte zur finanziellen Ausplünderung Deutschlands. Es kommt also entscheidend darauf an, wie der ESM genutzt werden wird, und somit maßgeblich auf die Mitwirkung der deutschen Vertreter. (...)

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