Frage an Hans-Peter Uhl von Heinz G. bezüglich Recht
Hallo Herr Uhl,
es existiert das Gerücht, dass Sie maßgeblich an den Änderungen am neuen Melderecht beteiligt waren, die zur Zeit stark in die Kritik geraten sind. (Opt-Out, Datenabfrage trotz Opt-Out möglich)
Ihr Name wird zum Beispiel in diesem Artikel hier genannt:
http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/09/kurz-vor-der-halbzeitpause-wie-das-meldegesetz-im-schnelldurchlauf-den-bundestag-passierte/
Meine Fragen an Sie:
- Sind die Gerüchte korrekt? Haben Sie tatsächlich in der behaupteten Art und Weise auf das Gesetz eingewirkt?
- Falls ja, was waren die Gründe für Ihr Handeln?
mfG
H. Graeber
Sehr geehrter Herr Graeber,
an der im Bundestag beschlossenen Änderung des Melderechts habe ich aufgrund thematischer Zuständigkeit (Innenausschuss) mitgewirkt, sowohl an den Beratungen als auch an der Beschlussfassung im Plenum. Hier finden Sie eine Erklärung zum Hintergrund:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Hintergrundinformationen_zum_Bundesmeldegesetz.pdf
Das Wichtigste in Kürze:
Natürlich brauchen die Bürger die Möglichkeit, sich gegen unliebsame Werbung wirksam zu wehren. Das entscheidende Mittel, um dagegen vorzugehen, ist das Bundesdatenschutzgesetz (§28 Abs 4 BDSG): Sie können jedem Unternehmen, das Ihnen (z.B. aufgrund Ihrer vorangegangenen Versandhandel-Bestellungen, Teilnahme an Preisausschreiben o.ä.) Werbung personalisiert übersendet, dies per Widerspruch dauerhaft untersagen. Sie können dort darüber hinaus Auskunft über die Herkunft Ihrer Adressdaten und über deren möglicherweise erfolgte Weitergabe an Dritte verlangen. Daran wurde und wird in keiner Weise gerüttelt.
Nicht zufriedenstellend ist jedoch das BISHER geltende Melderecht (der Länder), welches die Adressabfrage auch zu Werbezwecken ZULÄSST („einfache Melderegisterauskunft“). Zwar hatte ich hierzu nie Bürgerbeschwerden, kritische Anfragen, Proteste o.ä. erhalten. Ich hatte dazu auch keine kritischen Medienberichte gelesen. Womöglich hat die (auch künftig bestehende) Gebührenpflicht dazu geführt, dass eine Adressabfrage aus Sicht der Werbewirtschaft in der Regel unwirtschaftlich erscheint.
Trotzdem war eine Einschränkung nötig, welche der aktuell vielgescholtene Entwurf auch enthält: Was Datenschützer gefordert hatten, wurde von uns beschlossen, nämlich ein praktikableres Widerspruchsrecht. Unzutreffend ist die behauptete Wirkungslosigkeit der Widerspruchserklärung in Bezug auf die sog. „Berichtigung“ (siehe Erklärung, Hinweis oben).
Entscheidend für meine Meinungsbildung war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2006, welches nicht mehr und nicht weniger als eine Widerspruchslösung gefordert hat:
http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=7050
Dies erschien uns im Innenausschuss ausreichend und eine grundstürzende Änderung (Einwilligungslösung, faktisches Totalverbot) der bisherigen Praxis in diesem Punkt nicht erforderlich. Schließlich ist es ein bewährter Grundsatz, das bisherige Recht nur insoweit zu ändern, als damit Probleme aufgetreten sind.
Jetzt, nachdem in den Medien der irreführende Eindruck erweckt worden ist, als seien neue, bislang nicht bestehende Adressabfragemöglichkeiten geschaffen worden, sieht die öffentliche Diskussion in dieser Frage natürlich völlig anders aus. Der Bundesrat wird daraus seine Schlüsse ziehen.
Übrigens: Die Behauptung, der Entwurf sei nicht ausreichend beraten worden und quasi bei Nacht und Nebel abgeändert worden, stimmt nicht. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dem Innenausschuss am 15. Juni übersandt und lag bei der abschließenden Ausschussberatung am 27. Juni damit sowohl dem federführenden wie auch den mitberatenden Ausschüssen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor, nachdem er zuvor im Unterausschuss Kommunales beraten worden war. Ausweislich der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wurde im Innenausschuss im Rahmen der abschließenden Befassung auch über den geänderten § 44 BMG gesprochen. Darauf kommt es an und nicht auf den zufälligen Zeitpunkt der Abstimmung im Plenum (in diesem Fall während eines Fußballspiels).
Mit freundlichen Grüßen
Uhl