Frage an Hans-Peter Uhl von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Dr. Uhle,
Sie und eine Handvoll Abgeordnete beschnitten am 28.6.2012 im Turbotempo unsere Bürgerrechte. Wenn es nach Ihnen geht, können nun alle meine Daten im Meldeamt von irgendwelchen Werbefirmen u.ä. gegen Bezahlung abgeholt werden. Was haben sie sich dabei gedacht?
Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
Angelika Hörner
Sehr geehrte Frau Hörner,
so wie die Vorgänge zum Melderecht in den Medien dargestellt worden sind, kann ich Ihr Befremden sehr gut verstehen. Gleichwohl möchte ich Ihrem Eindruck widersprechen, dass nach meinem Willen neue, bislang nicht bestehende Adressabfragemöglichkeiten geschaffen werden sollten. Dies ist nicht der Fall.
Eine Schlechterstellung der Bürger durch die von mir befürwortete Neuregelung kann ich nicht erkennen. Schon das bisher geltende Melderecht lässt die Adressabfrage auch zu Werbezwecken zu („einfache Melderegisterauskunft“). Demgegenüber wäre der aktuell vielgescholtene Entwurf eine Einschränkung: Was Datenschützer gefordert hatten, wurde von uns beschlossen, nämlich ein praktikables Widerspruchsrecht.
Ich möchte auf eine bereits gegebene Antwort hinweisen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f348489.html#q348489
Sowie auf eine Erklärung zum Hintergrund:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Hintergrundinformationen_zum_Bundesmeldegesetz.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Uhl