Frage an Hans-Peter Uhl von Lars E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
wie finden Sie das Gesetzesvorhaben der CSU, dass Ordnungsämter, also auch das KVR, dem Sie ja jahrelang vorstanden, Bürgerdaten heraus gibt?
Wie würde das KVR reagieren, wenn ich alle Zimmernummern undn Durchwahlen und Namen des KVR veröffentliche?
Danke
MfG
Eder
Sehr geehrter Herr Eder,
die Weitergabe interner Behörden-Rufnummer ist nicht prinzipiell verboten. Wenn Sie derart personenbezogene Daten weitergeben, tragen Sie jedoch die Verantwortung dafür, dass sich die Verwendung dieser Daten in den Grenzen des rechtlich Zulässigen bewegt (vgl. Art. 17 und Art 19 BayDSG).
Mit dem Melderecht hat dies nichts zu tun, weil Rufnummern keine Meldedaten sind und von Meldeämtern keinesfalls weitergegeben werden dürfen. Zu diesem Thema habe ich hier im Forum bereits umfangreich Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl