(...) Der ganze, kurzzeitige Medienhype um das angeblich skandalöse Melderecht in seiner vom Bundestag beschlossenen Form war geprägt davon, dass Journalisten im Sommerloch sich blitzartig einer neuen Thematik zugewandt hatten, ohne die bisherige Rechtslage und die faktische Situation von Werbetreibenden seriös zu recherchieren. Ich habe dazu in diesem Forum bereits Stellung genommen. (...)
(...) Es geht also nicht um Inkasso, sondern um Werbung. Natürlich muss es dabei die Möglichkeit geben, unerwünschte Werbung zu verhindern. Entscheidend ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Hauptsache bereits umfassend geregelt ist im geltenden Bundesdatenschutzgesetzes, woran in keiner Weise gerüttelt wird. (...)
(...) Im Übrigen verwahre ich mich gegen die sinngemäße Unterstellung, ich hätte hier illegitime Interessen im Sinn gehabt. Ich habe mich an den Regeln des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes und des geltenden Melderechts der Länder orientiert. Schließlich war es – infolge der Föderalismuskommission II - der gesetzgeberische Auftrag, das bislang durch Länderrecht gestaltete Verfahren in ein Bundesgesetz zu überführen und dazu Regelungen zu finden, die mit dem Bundesdatenschutzgesetz konsistent sind. (...)
(...) ich empfehle Ihnen, sich bei einem Rechtsberater Ihres Vertrauens informieren zu lassen über die Sächsischen landesrechtlichen Bestimmungen zum Melderecht sowie die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Bezug auf die Adressnutzung zu Werbezwecken. (...)
(...) so wie die Vorgänge zum Melderecht in den Medien dargestellt worden sind, kann ich Ihr Befremden sehr gut verstehen. (...)
Sehr geehrter Herr Sander,