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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jan-Dirk H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jan-Dirk H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Uhl,

nun muss ich innerhalb weniger Tage erneut eine Anfrage an Sie stellen, diesmal im Zusammenhang mit dem Meldegesetz.

Dieses Gesetz wurde nun in der Öffentlichkeit stark kritisiert und in allen Bereichen der Gesellschaft als "nicht im Sinne des Bürgers" gebranntmarkt. Leider sind auch hier Sie die unrühmliche Ausnahme und sagen gegenüber dem "stern-de": "Uhl glaubt, dass alle falsch beraten sind: Seehofer, Aigner, die Opposition sowieso. Uhl sagt stern.de: "Die Widerspruchslösung ist die bessere Lösung im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.""

Verwechseln Sie hier nicht das "Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit" mit dem Gewinnoptimierungsbedürfnis einiger Lobbygruppen (Inkassobüros, Werbewirtschaft etc.)? Sollte Datenschutz nicht immer höher bewertet werden als das Informationsbedürfnis dieser Lobbygruppen (der "Öffentlichkeit" sind meine Daten nicht wichtig!)?

Warum möchten Sie auch hier ein Gesetz verabschieden, durch das der Bürger schlechter da steh als vorher?

In der Hoffnung, dass Sie von nun an Politik für und nicht mehr gegen den Bürger machen und in Erwartung Ihrer Antwort

Jan-Dirk Hansen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hansen,

so wie die Vorgänge zum Melderecht in den Medien dargestellt worden sind, kann ich Ihr Befremden sehr gut verstehen.
Ich möchte auf eine bereits erfolgte Antwort hinweisen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f348489.html#q348489

Sowie auf eine Erklärung zum Hintergrund:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Hintergrundinformationen_zum_Bundesmeldegesetz.pdf

Eine Schlechterstellung der Bürger durch die von mir befürwortete Neuregelung kann ich nicht erkennen. Schon das bisher geltende Melderecht (der Länder) lässt die Adressabfrage auch zu Werbezwecken zu („einfache Melderegisterauskunft“). Demgegenüber wäre der aktuell vielgescholtene Entwurf eine Einschränkung: Was Datenschützer gefordert hatten, wurde von uns beschlossen, nämlich ein praktikables Widerspruchsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl