
(...) Wir haben uns weiterhin dafür entschieden, dass die Wahlbeteiligung, also die Anzahl der Wähler in den Ländern, das maßgebliche Kriterium für die Verteilung der Sitze auf die Länder sein soll. Damit wird sichergestellt, dass bundesweit in etwa die gleiche Anzahl an Wählerstimmen für die Erringung eines Mandates erforderlich ist. (...)