
(...) ich sehe ein, dass es bitter ist, wenn man im Falle von Arbeitslosigkeit für seine private Vorsorge ´bestraft´ wird. Aber Leistungen des Sozialgesetzbuches sind eben prinzipiell nachrangig zu gewähren, das heißt zur Sicherung eines Mindesteinkommens, bei dem Vermögen und sonstiges Einkommen angerechnet werden muss. (...)