Frage an Hans-Peter Uhl von Hartmut M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich möchte mich herzlichst für Ihre Antwort auf meine Frage vom 16.12.2008 bedanken.
Dazu habe ich noch ein paar Fragen. Ich begrenze diese allerdings, da ein anderer Fragesteller schon Dinge gefragt hat, die ich aufgrund Ihrer Antwort auch hätte fragen wollen.
Erstens muss ich klarstellen, dass ich nicht nur Mitleid mit den ALG II Empfängern habe. Sondern, dass ich es nicht verstehen kann, wie die Politik es hinnehmen kann, dass die Gesellschaft immer weiter auseinanderbricht. Meines Erachtens wird viel zu wenig darüber diskutiert, welche Begleiterscheinungen die jetztige Reformpolitik hat. Dazu ein paar Fragen:
1. Würden Sie mir zustimmen, dass Hartz IV ein Eingriff in die Lohnautonomie darstellt? Denn wenn jeder jeden Job annehmen muss, dann wird die Lohnquote gesenkt. Würden Sie dem zustimmen?
Kann es Ihrer Meinung nach sein, dass ein Arbeitgeber Steuern bezahlen muss, von denen die Arbeitnehmer seines Konkurrenten über Hartz IV aufstocken können? Meines Erachtens ist das eine glatte Wettbewerbsverdrängung.
2. Wenn Sie Wikipedia.de aufrufen ( das ist nunmal das Forum wo am häufigsten bei solchen Fragen genannt wird) sehen Sie, dass meine Behauptung stimmt. Denn wenn Sie dort die Begriffe Sozialhilfe, Hartz IV usw. eingeben, werden Sie sehen, dass die Einführung von Hartz IV in der Tat für die meisten eine Kürzung darstellt.
3. Diese Kürzung ist deshalb so schlimm, weil jede Art von Einmalzahlungen weggefallen sind. Ein Beispiel: Geht die Waschmaschine kaputt, so kann der betroffene ALG II Empfänger i.d. R. sich keine mehr anschaffen. Früher gab es Einmalhilfe. Warum führt man das nicht wieder ein?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hartmut Mayer
Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
Ihrer These, dass Hartz IV ein Eingriff in die Lohnautonomie sei, kann ich nicht folgen. Erstens sind die Zumutbarkeitskriterien differenzierter als Sie es darstellen ("Jeder muss jeden Job annehmen"). Zweitens ist die relevante Frage doch folgende: Kann es Ihrer Meinung nach sein, dass ein Arbeitgeber Steuern bezahlen muss, um Transferleistungen für Mitbürger zu finanzieren, sofern von diesen Transferempfängern NICHT (in einem gewissen Rahmen) Eigenanstrengungen und grundsätzlich die Aufnahme einer angebotenen Beschäftigung verlangt werden sollen?
Zur Problematik der Hartz-IV-Aufstocker habe ich bereits differenziert Stellung genommen:
http://abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f122855.html#frage122855
(unten: Thema Kombilohn)
Ihre Aussage, dass alle Einmalzahlungen weggefallen seien, ist sachlich nicht richtig. Im Bedarfsfall sind nach geltendem Recht (§ 23 SGBII) auch Sachleistungen, z. B. Gutscheine für Möbel und Kleidung, vorgesehen. Diese können als "Einmalige Leistungen (Abs 3)" für punktuell auftretende Bedarfe gewährt werden, die als nicht von der Regelleistung umfasst gelten und daher auch nicht im Wege monatlicher Ansparungen zu decken sind. Unglücklich gewählt ist dabei der Begriff „Erstausstattung“, der sich nicht auf Fälle des Neubezugs einer Wohnung beschränkt und sich jedenfalls auch auf den Totalverlust zuvor vorhandener Gegenstände (infolge eines Wohnungsbrandes etc) erstreckt. Der Begriff Erstausstattung ist weiterhin nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, d.h. unter § 23 Abs 3 SGB II fallen zunächst alle neuauftretenden Bedarfe. Für die nähere Information muss ich Sie höflichst bitten, eine Rechtsberatung zu konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl