Frage an Hans-Peter Uhl von Angelika F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich bin seit einiger Zeit leider auf ergänzende Hartz IV -Aufstockung angewiesen. Da ich meinen Arbeitsplatz verloren habe, aber eine private BU-Rente in Höhe von 392,73 erhalte. Diese wird mir voll angerechnet. Ist das Ihrer Meinung nach korrekt, wenn man privat Vorsorge betreibt?
Herr Hartz hat sich letztens meines Wissens beklagt. Er habe eine Anpassung der niedrigeren Sozialhilfe auf das höhere Niveau der Arbeitslosenhilfe vorgeschlagen. Dies sei aber nicht erfolgt. Auch aus folgendem Link geht diese Behauptung hervor:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=10033
Können Sie das bestätigen und warum folgte man nicht dem Vorschlag von Herrn Hartz in diesem Punkt?
Ich habe bisher noch kein einziges Angebot der ARGE erhalten? Warum muss nur der Betroffene Bewerbungen schreiben und von der ARGE erfolgt nie ein Vorschlag? Ich konnte bisher nicht erkennen, wo das "fordern und fördern" sein soll? Kann man die ARGE dazu nicht verpflichten?
Sie schreiben, dass Hartz IV Kosten in Höhe von 35 Mrd. verursache.
Dazu möchte ich Ihnen folgendes Zitat, nachzulesen bei Wikipedia unter Hartz 4-Konzepte, zukommen lassen:
"Neuere Kritik richtet sich darauf, dass die Kosten zur Finanzierung von Hartz IV bei weitem unterschätzt wurden. Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. Allerdings ist das Gegenteil eingetreten" Zitat-Ende.
Was können die Arbeitslosen dafür? Waren das nicht handwerkliche Fehler? Und liegt das nicht daran, dass wir soviele Aufstocker im Niedriglohnsektor haben?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs,
ich sehe ein, dass es bitter ist, wenn man im Falle von Arbeitslosigkeit für seine private Vorsorge ´bestraft´ wird. Aber Leistungen des Sozialgesetzbuches sind eben prinzipiell nachrangig zu gewähren, das heißt zur Sicherung eines Mindesteinkommens, bei dem Vermögen und sonstiges Einkommen angerechnet werden muss.
In den ARGEN arbeiten Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit kommunalen Bediensteten; dieses Personal ist verpflichtet, Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden sowie Leistungsgewährung sachgerecht, effektiv und in angemessener Bearbeitungsfrist zu gewährleisten. Sofern dies nicht gelingt, liegt dies in der Regel an punktueller Überlastung. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD in Berlin hat deshalb beschlossen, dieses Jahr von Seiten des Bundes 2500 zusätzliche Stellen für den SGBII-Bereich einzurichten.
Zur Höhe der Hartz IV-Regelsätze habe ich bereits ausreichend Stellung genommen.
Die erhöhten Kosten nach der Umstellung auf Hartz IV sind nicht Folge eines handwerklichen Fehlers, sondern Ergebnis (insgesamt) erhöhter Sozialleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl