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Hans-Peter Uhl
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Frage von Tim G. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Tim G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie haben am 25. September 2008 in einer öffentlichen Veranstaltung vor etwa 100 Zeugen dem ehemaligen Bundeswehrsoldaten Ralf K. zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass seine Verlobte, die er bei einem Auslandseinsatz in Usbekistan kennengelernt hat, und die gemeinsame Tochter ein Besuchsvisum bekommen, damit die Verlobte hier auf der VHS die für die Familienzusammenführung notwendigen Deutsch-Kenntnisse erwerben kann.

Herr K., der inzwischen Zivilbeamter der Bundeswehr ist, wollte nun auf Ihre Hilfe vertrauend mit seiner Verlobten und seiner Tochter, die im Februar zwei Jahre alt wird, gemeinsam zu Hause bei seinen Eltern in Niedersachsen, also den Großeltern der Tochter, Weihnachten feiern. Die Erteilung eines Besuchsvisums, um die Sie sich bemühen wollten, hat die Deutsche Botschaft in Taschkennt nun heute doch wieder abgelehnt.

Ich möchte Sie deshalb bitten zu erklären, worin die von Ihnen öffentlich versprochenen Bemühungen bestanden haben und woran sie dann doch gescheitert sind? Weiterhin möchte ich Sie fragen, ob Sie mit mir wenigstens darin übereinstimmen, dass unser Rechtsstaat demjenigen, der für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bei einem Auslandseinsatz als Soldat Leib und Leben riskiert hat, ermöglichen sollte, dass er zusammen mit seiner Familie, seiner Verlobten und seiner kleinen Tochter zusammen Weihnachten feiern kann? Dem entgegen steht hier nur die pauschale Unterstellung, dass sie so kriminell sind, nach Ablauf des Visums illegal hier zu bleiben. Dafür gibt es jedoch keinen Anlass.

Am besten wäre es deshalb natürlich, wenn Sie es irgendwie noch hinbekommen könnten, dass Herr K. wenigstens den zweiten Geburtstag mit seiner Tochter feiern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gerber,

ich habe mich für Herrn K. bzw. für das Besuchsvisum seiner Frau weit aus dem Fenster gelehnt und dazu ein ausführliches Unterstützungsschreiben an die Botschaft in Taschkent gerichtet. Dies habe ich in der Erwartung getan, dass sich Herr K. an die Spielregeln und an seine Zusagen mir gegenüber hält. Dies war leider nicht der Fall. Ich habe jedenfalls meine Zusage voll erfüllt. Deshalb empfinde ich es als sehr unglücklich und unangemessen, wenn Sie hier öffentlich suggerieren wollen, ich sei untätig gewesen.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann ich den erwähnten Fall hier nicht weiter öffentlich erörtern. Herr K. ist von der Konsularbehörde über die Versagungsgründe für das Visum unterrichtet worden. Herr K. sollte sich nun um fachanwaltlichen Rat bemühen, um sachlich und realistisch nach einer Lösung zu suchen. Wenn Herr K. weitere Fragen an mich hat, soll er sich persönlich melden. Ihre Vermittlung wird nicht benötigt.

Im Übrigen ist Ihre emotional gefärbte Agitation (zum Thema Ehegattennachzug) in der Sache wenig hilfreich und dient ganz gewiss nicht dem praktischen Anliegen von Herrn K.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl