Frage an Hans-Peter Storz von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Storz,
sicher ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) per 01.01.2004 der § 229 SGB V, leider „stümperhaft“ von SPD/GRÜNE mit Zustimmung der CDU/CSU geändert wurde. Nach der damaligen Gesetzesvorlage BT 15/1525 sollte nämlich nur eine bisherige Umgehungsmöglichkeit beseitigt werden. Und zwar sollten die bisher vor Rentenbeginn gezahlten beitragsfreien Kapitalabfindungen von betriebl. Versorgungsansprüchen ab 01.01.2004 auch beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein (sog. 120-Monate-Regelung). Dagegen gibt es auch meinerseits keine Einwände! Das ist halt Gesetz!
Dass aber ab 01.01.2004 stillschweigend (und zwar durch Rechtsfortbildung der GKV und Sozialgerichte) auch die immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (nicht -abfindung) aus einer Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung aus deren versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurden, plötzlich nach Auszahlung nochmals GKV-beitragspflichtig (mit dem vollen Beitragssatz v. ca. 18%) sein soll, sehe ich und Millionen Betroffene als Betrug und ganz üble Abzocke des Gesetzgebers an. Dies muss dringend korrigiert werden!
Meine Frage: Werden Sie sich künftig auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, dass Kapitalauszahlungen aus Altverträgen (z.B. bei mir Ende der 70er Jahre) von Direktversicherungen, die wie eine private Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers aus seinem versteuertem und verbeitragtem Netto-Einkommen angespart wurden, auch bei einem betrieblichen Bezug nicht als Versorgungsbezug bewertet werden?
TV-Äußerung Sigmar Gabriel vor den letzten Bundestagswahlen: Das muss man sich unbedingt nochmals ansehen,
Die kürzl. Antragstellung der FDP-NRW (16/9789) und DIE LINKEN (18/6364) zu diesem Thema ist für mich heute ein Silberstreifen am Horizont.