Frage an Hans-Peter Storz von Franz B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Storz,
ich möchte auf einen Missstand aufmerksam machen, der Mädchen u. werdende Mütter gesundheitlich gefährdet
Situation:
1. Laut Bundesgesetzblatt von 2009, S.2433 u.a. §4 ff,Link s.u.:
Auszug §4 Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach §3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2433.pdf%27%5D
2. Der Gesetzgeber droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45682.php )
3. Der Missstand
Bei Umsetzung dieses Gesetzes werden Nagelstudios vergessen. Nagelstudios fallen auch unter §4 des in Punkt 1.beschriebenen Gesetzes "ähnliche Einrichtungen oder sonst öffentlich zugängliche Räume“
a) Mädchen u. werdende Mütter werden in Nagelstudios unkontrolliert schädlichen künstlichen UV- Strahlen zur Nagelmodelage ausgesetzt.
b) Studien zeigen: Geringste künstl. UV-Strahlung reicht aus, um Zellstrukturschäden der Haut zu verursachen. Die sich über Jahre aufsummierenden Strahlen können schwere Folgen für den Heranwachsenden haben. Die Haut vergisst nichts!
Ich bitte Sie nicht nur als besorgter Vater einer 17 jährigen Tochter, die bis jetzt ohne Schutzmaßnahmen in einem Nagelstudio einer künstlichen UV-Strahlung ausgesetzt wird, sondern auch als besorgter Bürger für andere Kinder und Eltern.
Ich bitte Sie um eine rasche Stellungnahme.
Tragen Sie mit dafür Sorge, dass dieser Missstand sofort abgestellt wird indem Nagelstudios die Auflage erhalten, für Jugendliche einen Handschutz zu verwenden damit die schädliche Wirkung von künstlicher UV-Strahlung abgewehrt wird
Jeden von uns trifft Schuld der hier tatenlos zusieht.
Jeder Tag zählt!
Vielen Dank
Dipl.-Ing. Franz Brockers
Sehr geehrter Herr Brockers,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Bisher wusste ich nicht, dass in Nagelstudios UV-Strahlen eingesetzt werden.
Sollte dies der Fall sein, interpretiere ich das Gesetz wie Sie. In diesem Fall wäre die Behandlung von Minderjährigen durch das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ in Nagelstudios verboten. Natürlich nur für Behandlungen die mit UV-Strahlen durchgeführt werden.
Für die Umsetzung des „Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ sind die Bundesländer zuständig. Wie die Umsetzung bei Ihnen in Rheinland-Pfalz organisiert ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Wenden Sie sich hierzu an meine Kolleginnen und Kollegen aus der rheinland-pfälzischen SPD Landtagsfraktion. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihr örtliches Ordnungsamt wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Peter Storz