Frage an Hans-Peter Müller von Eckart B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Müller,
ich komme nochmals auf das Beamtenbesoldungsgesetz zurück
Dieses mal nur mit einer Frage. zuvor zitiere ich (nicht aus dem Zusammenhang gerissen)das Urteil des Bundersverwaltungsgerichtshof
"Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln."
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Urteil?
Mit freundlichem Gruß
E.
Sehr geehrter Herr Bartels,
gerne möchte ich unsere ausgiebige Korrespondenz der letzten Monate zum Besoldungsanpassungsgesetz durch die Beantwortung der hier gestellten Frage noch einmal ergänzen.
Wir Abgeordneten müssen im Gesetzgebungsverfahren auch den verfassungsrechtlichen Prüfauftrag in unseren Beratungen berücksichtigen.
Der rechtliche und politische Abwägungsprozess kommt zusammengefasst formuliert sehr gut in unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F3518|1|0 , den ich Ihnen hiermit gerne nochmals als Link zur Verfügung stelle.
Mit freundlichem Glückauf
Hans-Peter Müller