(...) 10 Abs. 1 GG „der alleinige grundrechtliche Maßstab für die Beurteilung einer Ermächtigung zu einer „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.“ (BVerfGE 120, 274, 309). (...)
(...) Zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund sollen die deutschen Sicherheitsbehörden zukünftig eine gemeinsame zentrale Datei führen. Darin sollen Polizei und Nachrichtendienste von Bund und Ländern ihre Erkenntnisse speichern. (...)
(...) Die Bundesregierung prüft derzeit für den Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus die Errichtung einer gemeinsamen Verbunddatei-Rechts für Polizei und Verfassungsschutz des Bundes und der Länder, vergleichbar zur bestehenden Anti-Terror-Datei im Bereich Islamismus/ islamistischer Terrorismus.“ (...)
(...) Die bessere Verzahnung von Polizei und Verfassungsschutz auf Länderebene wird inzwischen auch von Länderinnenministern gefordert. Dies unterstütze ich nachdrücklich. (...)
(...) Vielmehr zeigt sich die Szene vielfältig. Es geht den islamistischen Gruppierungen mittlerweile auch darum, durch gesellschaftliche und politische Einflussnahme Freiräume für die Scharia im Bundesgebiet zu schaffen. (...)